Darf ich meine Miete kürzen, wenn der Vermieter regelmässig vergisst, Mülltonnen leeren zu lassen?
Der Vermieter vergisst laufend, die Mülltonnen bereit zu stellen, wenn Abholung ist. So habe ich oft zwei Wochen lang keine Möglichkeit, meinen Müll in die Tonne zu werfen. Ist das ein Grund für Mietminderung?
4 Antworten
Ja - das ist möglich:
Sorgt der Vermieter nicht für die Müllentsorgung, obwohl ihm der Mietvertrag diese Pflicht auferlegt, dann darf die Miete gemindert werden (Urteil AG Lüdenscheid, Az. 8 C 84/85, WM 1986, S. 136).
Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !
Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !
Du mußt vor einer Kürzung diese Fehlleistung des VM abmahnen und dabei die Mietminderung für den Wiederholungsfall in Aussicht stellen.
Es geht nicht, dem Vermieter erstmals zu schreiben, dass letzte Woche der Müllbehälter nicht rausgestellt wurde und Du deshalb die Miete um 1/26stel kürzt.