Einfahrt unzumutbar - Mietminderung möglich?

2 Antworten

Theoretisch ja, praktisch dürfte es schwer werden. Es geht um den Nachweis dieser zusätzlichen Vereinbarungen.

Ich würde das Thema sicherheitshalber mit einem Anwalt beraten, ob die mündlichen Zusagen ausreichen um das durchzubekommen.

Ausserdem habt Ihr mit der Zeitspenne 2 Jahre zu inzwischen 6 Jahren auch sehr lange gewartet.

Ist Mietminderung hier möglich?

Nein. Euch ist genau der Zustand der Mietsache vermietet, wie er bei Mietvertragsschluss vorhanden war. Eine mietvertragliche Zusicherung i. S. d. Gesetzes vermag ich in der Erklärung, "dass die Einfahrt geteert wird", nicht zu erkennen.

In einer schneereichen Gegend weiß man, was auf einen zukommt. Dass die Mieterin an der Verpflichtung zu Winterdienst aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, ändert nichts an ihrer Mietvertragspflicht, die sie dann eben durch Dritte - ggf. entgeltlich - erbringen lassen muss. Wenn sich der Einsatz einer Schneefräse hierbei verbietet, ist das eben so.

Die nichtvermietete Zuwegung und Gemenschaftsfläche Hof sowie Aussicht auf Nachbargrundstücke sind nicht Bestandteil des Mietevertrages.

Im Ergebnis liegt hier kein Mietmangel vor.

imager761