Kann mir ein Verwandter beispielsweise 40.000 Euro auf mein Konto überweisen und ich bezahle dann damit meine eigene Rechnung?

4 Antworten

Natürlich kann er das, obwohl eine Überweisung an mich mir lieber wäre. ;-) :-))))))))))

Je nach dem wie es geplant ist, sollte aber der Überweisungstext klar sein. Entweder "Schenkung," oder "Darlehen."

Bei Schenkung ist nichts weiter zu veranlassen, ausser eine Schenkungssteuererklärung auszufüllen. Wenn die Überweisung, von Vater Mutter, Oma, Opa kommt, wird keine Steuer entstehen. bei anderen wird der Betrag von 20.000,- (40.000,- - 20.000,- Freibetrag) versteuert werden müssen.

Bei Darlehen auf jeden Fall einen Vertrag machen. Wann muss getilgt werden? in Raten, oder in einer Summe? Wieviel Zinsen?

Klar kann er.

Wenn es ein Geschenk  an Dich ist, darfst Du nicht vergessen, Dich zu bedanken.

Gibt es das Geld als Darlehen, sollte ihr die Rückzahlung schriftlich vereinbaren.

ok danke. Allerdings gibts da noch ein Problem mit der Rückzahlung.  Das Geld wird für eine Sanierung verwendet. Das Objekt soll erneuert werden und befindet sich noch im Besitz von besagten Verwandten, der das Geld hat und das natürlcih bezahlen will.          Zum Zeitpunkt der Sanierung gehört dann aber dieses Objekt mir und ich muss natürlich auch zahlen. Deshalb möchte er das Geld ja im Endeffekt nicht zurück haben. Also bleibt ja eig. nichts anderes als Schenkung übrig?

wfwbinder  26.07.2015, 20:33

Entschuldige, aber das bekomme ich nicht so recht zusammen.

Wenn ich es richtig verstehe:

1. Du bekommst 40.000,- Euro.

2. Du verwendest es für die Sanierung eines Gebäudes.

3. Dieses Gebäude befindet sich im eigentum dessen, der Dir das Geld gibt.

4. Nach der Sanierung soll das Gebäude Dir gehören.

5. Du musst dann "zahlen." "Deshalb möchte er er das Geld nicht zurück." Verstehe ich nicht, zahlst Du für das Gebäude einen Kaufpreis? Ist da die Rückzahlung enthalten?

6. Was gibt es für einen Vertrag?

7. Sind von den 40.000,- auch Baumaterialien zu kaufen?

8. Was passiert, wenn Du am Schluss das Gebäude nicht übernehmen/kaufen kannst?

Es ist unklar, aber es scheint um mehr zu gehen (ggf. auch steuerlich) als nur 40.000,- euro zu transferieren, mit denen Du Schulden bezahlst.

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Drevix 
Fragesteller
 26.07.2015, 20:50
@wfwbinder

Es ist ein etwas ungünstiger Zeitpunkt. Also das Objekt gehört dann mir weil ich den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen werde. Das Gebäude wird quasi erst saniert wenn es in meinem Besitz ist. Aus steuerlichen Gründen ist halt die Frage wie das Geld am besten an mich übergeben wird, sodass ich dann bezahlen kann.

Wir werden natürlich alles mit dem Steuerberater besprechen, allerdings wollte ich mich einfach vorab mal etwas informieren ob es prinzipiell möglich wäre, das Geld möglichst ohne viel Steuer zahlen zu müssen an mich zu übergeben.

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wfwbinder  27.07.2015, 10:08
@Drevix

DEine Angaben sind zu gering für einen Rat. Nun kommt auch noch der Landw. Betrieb dazu. Aber Du schreibst nciht, wie Du den Betrieb übernimmst.

Der Sachverhalt müsste für einen Rat so geschildert werden:

1. Ich über nehme einen landw. Betrieb durch Kauf/Schenkung/Erbschaft.

2. Vorher soll das Gebäude saniert werden (wobei mir unklar ist, warum Du es nciht machst, wenn der Betrieb Dir gehört)

3. Ich soll dafür einen finanzielle Unterstützung bekommen von Onkel/Vater/Opa

4. Was bleibt ist die Frage, ob Du nun das Geld als Darlehen, oder Schenkung bekommst. Ob der Betrieb gekauft, oder geschenkt wird. Denn dabei würden ja die Beträge bei der Schenkung zusammen gezählt.

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Drevix 
Fragesteller
 27.07.2015, 21:02
@wfwbinder

Der Betrieb wird an mich übergeben, also in der Regel ist das dann eine Schenkung.

Der Betrieb gehört dann mir, wenn das Gebäude saniert wird. 

Die Unterstützung kommt vom Onkel, von dem ich den besagten Betrieb bekomme. Das Geld will er nicht mehr zurückhaben, also wäre es eine Schenkung. Wenn er dieses Geld zusammen mit dem Betrieb hergibt, treibt das natürlich die Steuern extrem in die Höhe.

Somit ist die Frage, wie man die Rechnung dann am besten bezahlen könnte, ohne dass es zu hohen Steuern kommt? Er wird wohl kaum einfach die Rechnung übernehmen können, ohne dass es wieder eine Schenkung wäre oder?

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Also wenn er Dir 40.000 Euro überweist und Du das Geld für Deine Zwecke verwendest, wäre das eine Schenkung und darauf fällt Schenkungssteuer an. Die Freibeträge variieren sehr stark, bei Ehepartner, Kindern und Enkeln sind die Freibeträge höher als die 40.000 €. Bei Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten etc. liegt der Freibetrag bei nur 20.000 €. Daher solltest Du berücksichtigen, dass Du je nach Verwandschaftsgrad nicht die gesamten 40.000 Euro für die Zahlung Deiner Rechnung zur Verfügung hast.