Kann man einen Einbruch über außergew.Belastungen bei der Steuer absetzen?

1 Antwort

Wahrscheinlich nicht, denn Dir wird zur Last gelegt, nicht für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aussergewoehnliche-belastung-diebstahl-hausratversicherung.htm

Abschließend beantworten läßt sich Deine Frage aber aufgrund des dürftigen Tatsachenmaterials nicht. Es würde zum Beispiel interessieren, wieso die Versicherung kaum was bezahlt hat. Wenn Du unterversichert gewesen bist, würde das auch steuerlich zu Deinen Lasten gehen. Wenn Du einfach den Schadensnachweis nicht führen konntest, dann mußt Du Dich fragen lassen, wieso denn im Steuerrecht hier niedrigere Beweisanforderungen gelten sollten als im Versicherungsrecht.

EnnoBecker  30.09.2013, 08:59

So ist es. Der Grundgedanke dabei ist, dass man der Gemeinschaft nicht auferlegen darf, die Versäumnisse (fehlender Versicherungsschutz) zu heilen.

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