Zahlt Versicherung nach Einbruch, wenn Verlust einiger Gegenstände erst später gemeldet wurden ?

2 Antworten

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Das ist überhaupt kein Problem solange zwei, drei wichtige Punkte beachtet werden:

Erstens muß die Stehlgutliste bei Kripo/Polizei und Versicherung identisch sein, d.h. wenn sich Dinge wiederfinden oder ihr Verlust erst später bekannt wird muß die Liste zeitnah aktualisiert werden.

Es handelt sich hier um Obligenheiten im Schadenfall, die penibel einzuhalten sind, denn ein Verstoß gegen sie, könnte die gesamte Entschädigung gefährden.

Zweitens sollten Belege der gestohlenen Güter vorhanden sein, oder besorgt werden.

Oberstes Gebot ist absolute Offenheit und Ehrlichkeit - dann kann gar nichts passieren - es ist ja so schon schlimm genug!

Da die Regulierung ja sowieso frühestens 4 Wochen nach dem Einbruch erfolgt, macht es auch gar nichts, die Stehlgutliste grundsätzlich erst später und dafür vollständig einzureichen. Bei der Polizei natürlich zeitnah!

Das könnte ein Glaubwürdigkeitsproblem sein. wenn es die wertvollsten Dinge sind die gestohlen wurden, dann könnte man schon auf die Idee kommen, das der Versicherer "gemolken" werden soll.

Wenn es inge von nicht so hohem Wert sind, die man auch selten braucht, dann kann man da schon auf Kulanz hoffen.