Kann man Anzahlung für Handwerker noch für das Steuerjahr 2010 absetzen?

2 Antworten

In dem maßgeblichen BMF-Schreiben vom 15.02.2010 (hier zu finden: http://www.kuerzer.de/hndl2010) konnte ich keinen Hinweis auf die Ansetzbarkeit von Anzahlungen auf haushaltsnahe Handwerkerleistungen finden.

Auch die Textziffer 40 bietet hier keinen Anlaß zu einer solchen Vorgehensweise, selbst wenn die Abschlagsrechnung den Materialanteil ausweisen und sie unbar bezahlt würde.

Das stimmt - es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Maßgeblich für die Versteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses (Versteuerung als Einnahme beim Handwerker) und Abflusses (beim Auftraggeber). Ich selbst habe eine Reparatur eines Haushaltsgerätes am 27.12.2009 erhalten, die Rechnung kam erst im Januar 2010. Das heißt Versteuerung in 2010.