Beerdigungskosten etc. absetzen
Hallo,
meine Schwiegermutter ist im Januar 2009 beerdigt worden. Als Erben mussten wir die Wohnung der Verstorbenen komplett renovieren lassen (ca. 2000,- €). Können wir diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen (Erbe war keins vorhanden)? Die Beerdigunskosten sind, wie ich jetzt herausgefunden habe auch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Reichen dem Finanzamt Kopien der einzelnen Rechnungen oder müssen wir sonst noch was beachten. Erbschein wurde, da es nichts zu erben gab, nicht angefordert. Vielen Dank für eure Antworten
2 Antworten
Beerdigungskosten abzugsfähig ja.
Wohnungsrenovierung nein.
Bei den aussergewöhnlichen Belastungen geht es darum, ob man sich den Ausgaben entziehen kann udndas kann man bei Beerdigungskosten eben nciht.
Bei der Wohnung ist es etwas anderes. Da kann man einfach das Erbe ausschlagen udn (für den natürlich schade) der Vermieter hat das Problem.
Die Lohnkosten der Handwerker können als Handwerkerrechnungen abgesetzt werden, vorausgesetzt bargeldlose Zahlung.