Handwerkerleistungen über mehrere Jahre absetzbar bei Hauskauf?

3 Antworten

  1. Es gilt auch hier das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Das heißt, dass in dem Jahr etwas angesetzt werden kann, in dem ea bezahlt wurde.
  2. Renovierungen, die einer HErstellung eines neuen Guts gleichzusetzen sind, sind von der Regelung ohnehin nicht erfasst. Man muss also prüfen, was eigentlich gemacht wurde.

Alle Fragedetails werden in diesem BMF-Schreiben abgehandelt:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Die Antwort von EnnoWarMal bringt es auf den Punkt: Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Aber es gab vielleicht eine Gestaltungsmöglichkeit, die nicht benannt wurde: Bei der Ablaufplanung hätte man - neben den grundsätzlichen (Abschlags-)Zahlungen in 2017 - vielleicht die eine oder andere Handwerkerleistung erst in 2018 fakturieren lassen können und somit bezahlen müssen. Somit wäre in zwei Jahren der Höchstbetrag von € 6.000 verfügbar gewesen.

Hierzu verweise ich insb. auf die Textziffern 39, 40 und 44 des vorgenannten BMF-Schreibens. U. a. geht es nicht nur um "Lohnkosten"!

bei den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG unterliegen dem Zufluß-Abfluß-Prinzip nach § 11 EStG.

35a EStG ist weder Vortrags- noch Rücktragsfähig, Stunden, die sich nicht auswirken sind somit verloren.

LittleArrow  15.06.2018, 22:52

Es geht nicht um Stunden, sondern um Arbeitskosten (nebst Maschinen-, Fahrt- und Entsorgungskosten).

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