Kann ich Umzugskosten (wie z. B. den Kauf von Packmaterial aus Sept. 2022 oder Renovierungsmaterial) dem Umzug, der im Februar 2023 statt fand, zurechnen?

2 Antworten

Meiner Meinung nach geht das nicht. Hier gilt das Abflussprinzip, sodass die Aufwendungen in dem Steuerjahr geltend gemacht werden müssen, in dem du sie bezahlt hast.

Nein, wenn dann überhaupt in 2022, also in dem Jahr, wo Du diese Rechnungen bezahlt hast!