Kann ich Umzugskosten (wie z. B. den Kauf von Packmaterial aus Sept. 2022 oder Renovierungsmaterial) dem Umzug, der im Februar 2023 statt fand, zurechnen?
Sachverhalt: Der eigentliche Umzug wurde im August 2022 für den Januar 2023 geplant. Hier spielte nicht nur die Kündigungsfrist des Arbeitgebers eine wesentliche Rolle, sondern vor allem der Fertigstellungstermin zum Erstbezug der Mietwohnung am neuen Tätigkeitsort, der sich immer weiter ins neue Jahr nach hinten verschob. Die Renovierungskosten aus Käufen des Malermaterials, wie die Verpackungskosten (z. B. Luftpolsterfolie, Umzugskartons usw.) begannen mit den Vorbereitungsarbeiten für den Auszug in der alten Wohnung ab September 2022. Auf den diesbezüglichen Kaufbelegen steht nun das Jahr 2022 - auf der Rechnung des Umzugsspediteurs für seine Dienstleistung das Jahr 2023. Kann ich die Kaufbelege aus 2022 dem Umzug im Jahr 2023 in meiner Steuererklärung zurechnen?
Danke für die Hilfe.
2 Antworten
Meiner Meinung nach geht das nicht. Hier gilt das Abflussprinzip, sodass die Aufwendungen in dem Steuerjahr geltend gemacht werden müssen, in dem du sie bezahlt hast.
Nein, wenn dann überhaupt in 2022, also in dem Jahr, wo Du diese Rechnungen bezahlt hast!