Autoverkauf und Steuerrückzahlung bei Bafög?

2 Antworten

Eine Steuererstattung würde angerechnet werden - der Erlös aus einem Autoverkauf, soweit es folgend die Ersparnisse nicht über den zulässen Betrag erhöht, hingegen nicht.

Ich glaube nicht, dass eine Steuererstattung beim Bafög als aktuelles Einkommen gewertet wird.

Und beim Autoverkauf wird ja nur bereits bestehendes Vermögen umgewandelt, es kommt ja nichts dazu.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiz3biE-ez_AhVXgP0HHSDLCdgQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FZaehlt-die-Steuerrueckzahlung-als-Einkommen-bei-Bafoeg--f29731.html&usg=AOvVaw26N4lAbyukO1SwWBxZXvxI&opi=89978449

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