Ist eine Kündigung aufgrund von unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit rechtens?

4 Antworten

  1. Der Kuendigungsgrund muss im Kuendigungsschreiben nicht angegeben werden.
  2. Die Kuendigung ist erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.
  3. Die Unwirksamkeit der Kuendigung kann nur durch das Arbeitsgericht festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung eine Kuendigungsschutzklage einreicht.
  4. Reicht sie die Kuendigungsschutzklage zu spaet oder gar nicht ein, bleibt die Kuendigung so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.
  5. Eine Kuendigungsschutzklage macht nur Sinn, wenn auch Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht. Der besteht nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern.
  6. Wenn sie einen Anwalt einschaltet, muss sie den in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen, wenn sie das Verfahren gewinnt.
Mika08 
Fragesteller
 28.09.2023, 08:56

Zu Punkt 6 habe ich eine Frage. Kann man die Anwaltskosten später noch an den Arbeitgeber übertragen für den Fall, dass Sie gewinnt? Oder muss Sie definitiv die Kosten selbst tragen?

0
DerCAM  28.09.2023, 09:41
@Mika08

Nein, so etwas gibt es in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht nicht. Da zahlt jeder seinen Anwalt selbst, egal ob gewonnen oder verloren.

1

Wie lange die Probezeit ist, steht normalerweise im Arbeitsvertrag. Aus deinem Post geht auch nicht hervor, wann Sie die Anstellung begonnen hat.

Generell ist eine Krankheit kein Kündigungsgrund. Wenn in der Kündigung kein Grund steht, wurde ihr formal auch nicht deswegen gekündigt.

Also entweder ist die Probezeit noch nicht beendet, dann muss die Kündigung nicht begründet werden, nur die Frist eingehalten werden, oder sie wollen es einfach mal probieren.

Mika08 
Fragesteller
 27.09.2023, 14:38

Probezeit ist vorbei. Festanstellung hat im November 2022 begonnen. Aus der Probezeit ist sie definitiv schon einige Monate raus.

Ja, unsere Meinung war auch, dass die einfach mal probiert haben, ob sie es akzeptiert.

0

Die entscheidende Frage ist doch: Greift hier das Kündigungsschutzgesetz? Wenn ja, ist eine Kündigung ohne sachlichen Grund ohnehin unzulässig.

Mika08 
Fragesteller
 27.09.2023, 14:41

Ist eine Kündigung außerhalb der Probezeit nicht immer zu begründen?

Für die Überprüfung des Kündigungsschutzgesetztes muss sie sich wohl einen Anwalt suchen.

0
Answer123  27.09.2023, 15:04
@Mika08

Nein, die Probezeit regelt nur die Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Die Anforderungen an die Begründetheit einer Kündigung richten sich nach dem KSchG. Sofern der Betrieb von den Regelungen des KSchG nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG generell ausgenommen oder der AN weniger als sechs Monate ohne Unterbrechung im selben Unternehmen beschäftigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG), muss die Kündigung nicht "sozial gerechtfertigt" sein.

3

Guten Abend,
Weiss nicht, ob das noch aktuell ist. Aber grundsätzlich ist ein Unfall natürlich kein Kündigungsschutzgrund!
Ein Arbeitgeber darf nicht wegen eines Unfalls kündigen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das ist die Ausnahme.
Allerdings – und das sind die häufigeren Fälle – kann sich aus einem Arbeitsunfall eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dann kann der Arbeitgeber eventuell nach Kündigungsschutzgesetz kündigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html

Aber: Das ist im Normalfall ungesetzlich:

https://abfindungshero.de/personenbedingte-kuendigung/

Und dann kannst du dich gegen eine Kündigung wehren. Hoffe, das hilft!