Kann ich nach meinem Belieben nur einen Teil einer Forderung einklagen?

2 Antworten

Es geht, wird häufig, eben aus den Kostengrüden auch gemacht.

Beim Folgeprozess stützt man sich auf das erste Urteil, wenn der Folgeprozeß überhaupt stattfindet.

Das sehe ich auch so wie wfwbinder und albwolf. Das geht und heißt Teilklage, wie ich informiert bin. Problematisch wäre nur, dass der 2. nicht eingeklagte Teil verjähren könnte, wenn der 1. Prozess zu lange dauert. Aber das müsstest du selber abschätzen und mit deinem Anwalt abklären.