Bausparvertrag mit Guthaben nach Todesfall - Erbe ausgeschlagen

2 Antworten

Das ist nicht ganz so einfach.

Lief der Vertrag auf die Eheleute, so gehören 50% der Bausparsumme auch der Mutter. Nur 50% wären Bestandteil der Erbmasse.

Lief der Vertrag auf den Vater alleine, so kann es immer noch einen Begünstigten im Todesfall geben, der auf diesen Vertrag eingerichtet ist - z.B. die Mutter. Bei manchen Verträgen gibt es auch eine Standardregel für Ehepartner. In diesem Fall wäre der Bausparvertrag komplett überhaupt nicht Gegenstand der (ausgeschlagenen) Erbmasse und würde der begünstigten Person zustehen.

Lief der Vertrag auf den Vater alleine und wurde keine begünstigte Person im Todesfall eingerichtet, dann gilt die gesetzliche Regelung, d.h. der Bausparvertrag ist Bestandteil des ausgeschlagenen Erbes und muss zur Tilgung von Schuldenpositionen den Gläubigern überlassen werden.

Es wird nun also sinnvoll sein, die Bausparkasse über das Ausschlagen des Erbes zu informieren und die genauen Konditionen für Todesfallleistungen zu erfragen. Entsprechend ist dann weiter vorzugehen.

Danke für diese Auskunft. Die Bausparkasse weiss ja eigentlich, dass das Erbe ausgeschlagen wurde. Deshalb werden jetzt zunächst einmal genauere Informationen zum Vertrag eingeholt.

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@mamishnord

Ich denke, daß dies der einzige Weg ist, die Sache wirklich zu klären. Es kommt auf die beiden Punkte an: auf wen lief der Vertrag und gab es einen im Todesfall Begünstigten. Damit sollte sich auch für die Bausparkasse die Sache klären lassen. Steht Euch nichts zu, sollte das Nachlassgericht entsprechend informiert werden, damit die den Vertrag abwickeln.

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