Kann ich -ehrenamtlich- auch 2 "Jobs" mit Aufwandsentschädigung annehmen? Ohne Steuern?

2 Antworten

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Wie wfwbinder schreibt kann man im Jahr 2100 Euro (also monatlich 175 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei mit einer Aufwandsentschädigung haben, aber das gilt nur einmal, nicht pro Job. Wenn Du bisher nur 100 Euro im Monat hast, ginge es, wenn der 2. ehrenamtliche Job, nur mit max. 75 Euro im Monat entlohnt würde.

Kaum, denn damit gehst Du über die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.100,- pro Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986