Werksstudentenjob (86h pro Monat) + 2. Job mit 48h im Monat

2 Antworten

Es ist einfach eine Frage der Stunden.

Deine 86 Stunden im Monat sind eben umgerechnet 20 Stunden die Woche, das darfst Du gerade noch. Darauf wird bei den Jobs an den Unis geachtet.

der Job dazu kostet Dich dann den Studentenstatus, was bedeutet:

  1. keine Studenten KV.

  2. Volle Sozialversicherung für beide Anstellungen

  3. die steuer, wenn das welche anfällt , ist von untergeordneter Bedeutung.

  4. Mache den zweiten Job nur in den Semesterferien.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wer als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet außerhalb der vorlesungsfreien Zeit ist kein Werkstudent mehr sondern Arbeitnehmer.

Der Hauptjob geht in die Steuerklasse I und wird voll abgabenpflichtig (evtl. Gleitzone wenn Verdienst zwischen 450,01 und 850,- € p.M.). Wenn der Zweite Job mehr als 450,- € Verdienst abwirft geht er in die VI und wird voll abgabenpflichtig.