Minijob und Job auf Honorarbasis

1 Antwort

  1. bei dem 450,- Euro Job werden alle Abgaben vom Arbeitgeber getragen. Diese Einnahmen haben in einer eigenen steuererklärung nichts zu suchen.

  2. Kursleiter auf Honorarbasis ist selbständige Tätigkeit, dazu erstellt man eine Ainnahmen - Ausgaben-Überschussrechnugn am Ende des Jahres, das Ergebnis gehört in die Steuererklärung

  3. Wovon leben sie? nur von diesen Einnahmen? Für die frage der Krankenversicherungsbeiträge ist nämlich interessant, ob Familienversicherung besteht, oder KV der Studenten, oder durch ALG II.

Ich bin Studentin und bis jetzt familienversichert, da ich vorher keinen Job nebenher hatte. Da ich im nächsten Jahr mein Studium beende und nur noch meine Abschlussarbeit schreibe, habe ich seit diesem Monat diese beiden Jobs.

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@wfwbinder

nein !

mit Überschreiten der 450 EUR endet auch für Studenten die Familienversicherung. Wenn noch unter 30 und unter 14 Semester, komm t hier die Studentische KV zum Zuge (80 EUR).

Gruss

Barmer

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