Arbeitsagentur – muss ich jeden Job annehmen?

2 Antworten

Leider stehen der Arbeitsagentur in diesem Fall tatsächlich große Befugnisse zu und so kann es passieren, dass man in ein solch ungünstiges Arbeitsverhältnis in unserer Arbeits-Diktatur gezwungen wird. Gleichzeitig kenne ich persönlich etliche Fälle von gesunden, arbeitsfähigen Harz4-Empfängern, welchen das Geld gegeben wird ohne Sanktionen im Falle einer Nichtbewerbung auszuführen.

Ich würde trotzdem beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung fragen. Vielleicht wird auch ein guter Fernkurs bezahlt, um die Zeit des befristeten Jobs für eine sinnvolle Fortbildung zu nutzen.

Danke für deine Antwort. Eine Weiterbildung will ich ja gar nicht. Ich habe zwei abgeschlossene Studiengänge. Damit bin ich tendenziell schon zufrieden. Was ich allerdings möchte, ist einen Job mit Perspektive und nichts, was nach sechs Monaten wieder ausläuft :(. Ich finde das so frustierend. Ich bin nicht mal einen Monat arbeitslos und schon wird man zu etwas gezwungen, was man nicht möchte. Wahnsinn!

0
@missesgates

Ich kann mir vorstellen, wie frustrierend dies für dich ist. Aber dies heißt ja nicht, dass du an einen Job gefesselt bist, den du nicht unbedingt als deinen Traumjob ansiehst. Bewirb dich doch einfach in der Zeit weiter. Solltest du kurzfristig eine andere Anstellung finden, kannst du deinen 6-monats-Job doch einfach wieder kündigen. In der Regel doch auch sehr kurzfristig, wenn eine Probezeit vereinbart wird.

Im Grund klingt es in einer Bewerbung auch immer positiver, wenn man sich aus einer Anstellung bewirbt, als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

0
@missesgates

Das Thema Weiterbildung wird dich bis zum Ende deines Berufslebens verfolgen. Nutze daher trotz Studium jede Möglichkeit dazu. Industrie 4.0 und andere Ereignisse werden immer mehr Menschen dazu zwingen. Heute studiert jeder zweite Akademikerschwemme), gleichzeitig werden immer mehr Jobs der Digitalisierung geopfert. Ein Pulverfass dem nur durch ständige Fortbildung zu entkommen ist. Den angeblichen Fachkräftemangel gibt es so nicht.

0

Also deine Ansprüche bezüglich des ALG I verfallen nicht, sondern laufen nach einem eventuellen Ende des Jobs weiter. Es erfolgt jedoch ggf. eine Neuberechnung der Höhe, wenn sich dein Gehalt verändert.

Deine Begründung, dass der Job ja nur rund ein halbes Jahr läuft wird man wohl nicht akzeptieren.

Bei der Bezahlung sieht es so aus, dass dir zumutbar ist, dass du innerhalb der ersten drei Monate einen Job annimmst, der maximal 20 Prozent dir weniger einbringt, als der Job vor der Arbeitslosigkeit.

Ein paar weitere Informationen findest du z. B. hier:

http://www.alkv-loeb-zit.de/docu/info4.pdf

 

 

Danke für deine Antwort. Also muss ich tatsächlich einen Job annehmen, den ich nicht will und der auch nur ein halbes Jahr läuft. Wie frustrierend :(.

0
@missesgates

Willkommen im realen Leben ..;-(

Hoffentlich erinnerst Du dich an diese unschöne, das Recht auf persönliche Entfaltung beschneidende Begebenheit, wenn Du das nächste Mal zur Wahl gehst.

Zwei abgeschlossene Studiengänge um dann in einen untertariflich bezahlten Halbjahresjob genötigt zu werden, ist frustrierend.

Wenn Du dich ein bisschen mit der Thematik beschäftigst, wirst Du schnell feststellen, dass von diesen erzwungenen Lebensumständen mittlerweile Millionen deutscher Arbeitnehmer betroffen sind.

Ein Hoch auf unsere lobbygesteuerte, lebensferne, alternativlose (wer´s glaubt) Arbeitsmarktpolitik.

Aber immerhin tangiert der Job ja zumindest deinem Berufsbereich.

1