Kann ich das geschenkte Haus vom Vater ohne Steuern verkaufen, wenn meine Eltern mit mir das Haus genutzt haben?

1 Antwort

In Deinem Fall handelt es sich  nicht um einen Immobilienerwerb von Todes wegen (also durch Erbschaft) , sondern zu Lebzeiten des Schenkers. Daher gilt die 10-Jahresfrist leider nicht und es fällt unter Umständen Schenkungssteuer an. 
Du hast als Abkömmling aber einen Freibetrag von 400.000.- €. 

Nur wenn der Verkehrswert des Grundstücks über 400.000.- € liegt, muss der über 4000.000.- € liegende Betrag versteuert werden. 

Mögen unsere Fachleute mich berichtigen, wenn ich mit meinem Gedankengang falsch liege.