Spekulationsfrist bei Verkauf einer geerbten Wohnung
Hallo Ihr Lieben, vor 8 Jahren habe ich eine Wohnung von meinen Eltern geerbt, diese hatten die Wohnung auch selbst schon von ihren Eltern geerbt, ist also schon lange im Familienbesitz. Zum Erbzeitpunkt war die Wohnung vermietet. Ich habe sie bis heute ebenfalls vermietet und nicht selbst genutzt. Ich möchte die Wohnung nun verkaufen. Fällt dabei eine Steuer an? Spekulationssteuer etc. ? vielen Dank
2 Antworten
Dann ist bei dir entscheidend, wann sie in Familienbesitz kam. Es müssen mehr als 10 Jahre sein, dann fällt keine Steuer bzgl. Spekulationsgewinnen an.
Zusatz: Wenn du die Immo in den letzten 8 Jahren auch selbst bewohnt hat (mind. 2 Jahre), dann fiele auch keine Steuer bei Gewinnen an.
Bei euch trifft nichts dergleichen zu, also keine Steuer bei Veräusserungsgewinnen.
Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Besitzübergang an den ursprünglichen Besitzer. Der Übergang durch eine Erbschaft zählt dabei nicht. Du kannst also nach 10 Jahren ab ursprünglichem Erwerb gerechnet die Immobilie problemlos verkaufen...