Kann eine geistig behinderte Person ein Testament machen?

4 Antworten

Ergänzend:

Es gibt m.E. einen Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit.

Z.B. kann jemand evtl. Verträge nicht mehr verstehen, aber noch seinen Willen kundtun, dass Person x sein Eigentum erben soll.

Wenn die testierende Person allerdings eine Tüte Gummibärchen nicht von einer Immobilie unterscheiden kann, wird das eher nicht klappen. Die vollumfängliche Betreuung spricht eher gegen eine Testierfähigkeit.

§ 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit

(1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) (weggefallen)

(4) Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.

Geistig zurück gebliebenen Entwicklung macht dabei nichts, wenn sie geistig einer 16 Jährigen gleichkommt. Dazu braucht es einen Arzt des das attestierten würde.

Testament machen kann Sie, es wäre auch erst mal gültig. Bis einer dagegen vorgeht. Das hängt wohl davon ab wieviel Geld da ist.
Am besten wandelt man Vermögen in Versicherungsleistungen um sie bis Lebensende zu versorgen. Dann kommt da keiner mehr ran und es bleibt nichts über.

Ich denke auch, dass ein medizinisches Gutachten erforderlich ist. Dann sollte das auch besser ein notarielles Testament werden.

Anlaufstelle ist vielleicht auch das Betreuungsgericht.

Das läßt sich so pauschal nicht beantworten.

Möglich wäre das nur, wenn die Schwester testierfähig ist:

https://dejure.org/gesetze/BGB/2229.html

Bedeutung hat insofern der Absatz 4 der zitierten Vorschrift.

Letztendlich ist das eine von einem Fachmediziner zu entscheidende Frage.

Wenn größere Vermögenswerte zu vererben wären sollte man sich schon durch ein medizinisches Gutachten hinsichtlich der Testierfähigkeit absichern.