Kann ein nebenberuflicher Kleinunternehmer einen Firmenwagen abschreiben?

5 Antworten

Ich würde raten, den Wagen einfach privat zu kaufen und für die gewerblichen Fahrten die Pauschale von 30 cent anzusetzen.

Alternativ kannst Du auch einen Steuerberater aufsuchen (wie hast Du überhaupt bisher Deine Steuererklärungen hinbekommen?).

Oder ganz viel lesen, und hoffentlich das Gelesene auch verstehen.

Hast Du überhaupt Lust, ein Fahrtenbuch zu führen? Ich glaube eher, Du sitzt gerade dem Märchen auf, dass es sich immer lohnen würde, ein Auto "von der Steuer abzusetzen", das ist nämlich nicht unbedingt so. Die private Nutzung eines Betriebsfahrzeuges wird nämlich als fiktives Einkommen bewertet.

Danke erst mal für die ganzen Antworten!

Derzeit ist es so, dass ich etwas weniger als die Hälfte meiner Kilometer gewerblich unterwegs bin also würde bei mir die 10 bis 50% Regelung zutreffen. Aktuell fahre ich ein kleineres älteres Auto, das mich real weniger als 30 cent/km kostet. Bei einem neueren/größeren Auto würde es real mehr als 30 cent/km kosten, deshalb hatte ich mich gefragt was man tun kann, um mehr Fahrtkosten geltend machen zu können. Deshalb die Frage mit dem "ins Betriebsvermögen übertragen".

Aber ihr habt wohl recht, vielleicht sollte ich damit mal zu einem Steuerberater gehen!

Vielleicht könnt ihr mir aber von diese Frage beantworten: Wenn ich auf meinen Rechnungen pauschale Fahrtkosten berechne, kann ich nicht zusätzlich 30 cent/km geltend machen oder? Heißt ich müsste mich für die oder die Methode entscheiden.

Bevor man Geld in ein Auto investiert, sollte man zumindest einmal 500 bis 800 Euro in die Hand nehmen und sich ausführlich von einem Steuerberater beraten lassen!

PS:

Diese Kosten lassen sich absetzen! 😜😁😎

Zunächst mal vorweg: Es gibt in Deutschland kein Kleingewerbe. Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung, und die hat ausschließlich was mit Umsatzsteuer zu tun.

Zum Auto: Es gibt drei Varianten. Wenn das Auto tatsächlich (!) zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, dann ist es zwingend Betriebsvermögen. Du kannst den privaten Anteil durch ein Fahrtenbuch ermitteln - ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist allerdings kein Kinderspiel - oder die 1-%-Regelung nutzen. Letztere bezieht sich aber immer auf den Brutto-Listen-Neupreis, niemals auf den Kaufpreis. Je nachdem, welchen Listenneupreis das Fahrzeug hat, können damit die gesamten Kosten des Fahrzeugs schon aufgehoben sein.

Wenn das Fahrzeug tatsächlich (!) zu mehr als 10, aber höchstens 50 % betrieblich genutzt wird, dann kann es im Betriebsvermögen geführt werden. Die 1-%-Regelung kann man dann aber nicht nutzen, man muss den privaten Anteil anders ermitteln oder schätzen und ggf. glaubhaft machen.

Wenn das Fahrzeug nicht zu mehr als 10 % betrieblich genutzt wird, dann ist es zwingend Privatvermögen.

Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, dann ist der Erlös aus dem Verkauf des Fahrzeug Betriebseinnahme, das darfst Du nicht vergessen. Und Du musst das alles auch korrekt in Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung darstellen (können).

Und zum Schluss: Die Höchstgrenze von 17.500 € ist erstens Geschichte, aktuell sind dies 22.000 € und zweitens bezieht sich auch diese NUR auf die Umsatzsteuer. Lohn/Gehalt ist kein Umsatz. Die Zuordnung des Fahrzeugs hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Du vermengst Da ziemlich viel, was getrennt gehört, die Vermutung, dass Dir etliches an Grundwissen fehlt, was ein Unternehmer unbedingt haben sollte, liegt ziemlich nahe. Das kann sehr teuer werden, vor allem teurer, als eine professionelle Beratung.

Woher haben Sie überhaupt die Höchstgrenze von 17.500 €?

Sie sollten dringendst einen Steuerberater, ehrlich.