Kann das Verkehrswertgutachten angefochten werden?

2 Antworten

Der Sachverständige ist offenbar vom Gericht beauftragt worden.

Einen Vertrag mit diesem Sachverständigen hat keine der Parteien. Mithin gibt es auch keine vertraglichen Ansprüche.

Einzig mögliche Rechtsgrundlage einer unmittelbaren Haftung wäre § 826 BGB. Für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung aber gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Der Sachverständige ist schon mal raus aus der Haftung.

Das Gericht selber braucht schon deswegen nicht zu haften weil Du selber einen Vergleich abgeschlossen hast.

Vielleicht kann man Deinen Rechtsanwalt belangen. Nur wird nicht der zahlen, sondern seine Haftpflichtversicherung und die zahlt erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Also: Beauftrage einen Rechtsanwalt. Da das eine Sache für das Landgericht sein dürfte, brauchst Du den dann ohnehin.

Steht den schon fest, wie hoch die Differenz, wenn eine besteht, ist?

Denn davon würde ich es abhängig machen, ob ich mir den Stress überhaupt antun würde, erst recht, wenn der Ausgang ungewiss ist!