Ein Ehepartner kauft eine Wohnung während der Ehe, Anfangs- oder Endvermögen bei Scheidung?

3 Antworten

Grundsätzlich zählen zum Zugewinn alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte. Eine Ausnahme git jedoch für Schenkungen und Vermögen, welches als Erbe erworben wurde. Dies wird dem Anfangsvermögen zugerechnet und somit dem Zugewinnausgleich rechnerisch entzogen. Das für den Kauf der Immobilie aufgewendete Vermögen aus der Erbschaft wird damit also dem Anfangsvermögen zugerechnet. Die dann während der Ehezeit eintretenden Wertsteigerungen sind von dieser Privilegierung jedoch nicht mehr umfasst und werden daher im Endvermögen berücksichtigt.

Im Laufe der Ehe hat dieser Ehepartner geerbt und danach davon die Wohnung gekauft.

Also würde bei einer Scheidung nur die Wertsteigerung aus der Immobilie Einfluß auf den Zugewinn haben.

Die Wohnung gehört zum Endvermögen, schließlich war sie bei der Eheschließung noch nicht vorhanden. Aber das kann sich theoretisch neutralisieren, je nachdem wovon die Wohnung gekauft wurde. War zur Eheschließung entsprechendes Geldvermögen vorhanden und von diesem wurde die Wohnung gekauft, ist es ja nur eine Art Vermögensumwandlung.