Jahresabrechnung auszahlen trotz Altschulden?

4 Antworten

Diese Rückzahlung wurde allerdings auf meine Altschulden angerechnet!

Logisch.

Meine Frage jetzt: Da ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der SWK ausgemacht habe, ist diese Anrechnung legitm?

Natürlich - warum sollte Dir der Anbieter "ein Guthaben" - dass Du doch realistisch betrachtet überhaupt nicht hast - auszahlen? Verstehe ich nicht.

Hell42 
Fragesteller
 25.09.2023, 18:04

Da das eine Altschulden sind und ich mit der SWK einen Vertrag über die Rückzahlung gemacht habe. Das andere sind aktuelle Stromzahlungen, für den Strom den ich jetzt zahlen muss. Daher hat meiner Meinung nach das eine nichts mit dem anderen zu tun. cuch nicht die Jahresabrechnung für den aktuellen Strom.

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wilees  25.09.2023, 18:18
@Hell42

Das scheinen Dein Stromanbieter und auch ich anders zu bewerten.

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Hell42 
Fragesteller
 25.09.2023, 18:20
@wilees

OK!

Trotzdem Danke für deine Antwort!

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Seit 20 Jahren Schulden haben, dann noch, sorry, rumheulen, wenn das Guthaben mit den Schulden verrechnet wird!

Geht's noch???

Hell42 
Fragesteller
 25.09.2023, 18:09

Hey, hab damals meinen Job, später meine Wohnung verloren. Dadurch war ich eine Zeitlang Obdachlos!

Welche Umstände dazu geführt haben werde ich hier garantiert nicht mitteilen!

Ich verlange allerdings, dass hier keine zu voreiligen Schlüsse gezogen werden!

Danke

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sei doch froh das sie es dir nicht auszahlen, denn wenn es auf deinen Konto wandert wird es beim Bürgergeld angerechnet, so hast du vielleicht Glück und das Amt merkt nicht das du ein Guthaben hattest das nun verrechnet wird.

berlina76  22.09.2023, 18:18

Hatte denselben Gedanken

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sei doch froh...

wäre es auf dein Konto überwiesen worden, wäre es verrechnet worden, bzw deine Stütze gekürzt.

Hell42 
Fragesteller
 25.09.2023, 18:16

Sorry, hab den Text vom oberen Kommentar kopiert, damit ich nicht alles doppelt schreiben muss.

Hey!

Das ist Falsch! Meinen Strom muss ich von meinem Regelsatz(Bürgergeld!) zahlen. Daher ist das mein Geld und das Amt darf das garnicht zurückfordern.

Als Beispiel: Hätte ich einen zu geringen Abschlag im Jahr gezahlt und ich hätte eine Nachzahlung, muss die ja auch selber stemmen.

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tellerchen  25.09.2023, 18:27
@Hell42

dir sollte klar sein, das das Amt in bestimmten Abständen datenabgleich vornimmt... wenn also nicht gemeldete Zahlungseingänge auf dein Konto eintreffen, bist du verpflichtet dieses zu melden im rahmen deiner Mitwirkungspflicht, die du zugestimmt hast beim unterschreiben deine Antrages.

Du wirst also angehört werden, wenn das bemerkt wird, übrigens kann das Amt bis zu 3 jahre zurück ermitteln, du wirst wahrscheinlich einen Anhörungsbogen unterschreiben und begründen müssen, da du bedürftig bist und Pluszahlungsbeträge gemeldet werden müssen.

Ansonsten geratest du in den Verdacht eines Leistungsbetruges.

ich würde dir raten, zumindest beim Amt nachzufragen...sonst kann es teuer werden.

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Hell42 
Fragesteller
 26.09.2023, 20:40
@tellerchen

Erstmal Danke für Deinen Kommentar!

Aber auch hier, und dass weiss ich leider zu 100%...

Denn Strom hab ich vom meinem Regelsatz bezahlt und ale überschüsse bekomme ich zurück! die können nicht angerechnet werden !

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