Jahresabrechnung auszahlen trotz Altschulden?
Hallo zusammen!
Ich habe von vor ca. 20 Jahren noch Stromschulden bei der SWK und habe vor knapp drei Jahren eine Ratenzahlungsvereinbarung über 40€ pro Monat mit Ihnen ausgemacht.
Ich hätte dieses Jahr bei der Jahresabrechnung eine Rückzahlung von 380€ bekommen, da ich meinen Stromabschlag höher angesetzt hatte. Ich muss dazu sagen, dass ich seit längerem Hartz 4 bzw. Bürgergeldempfänger bin und gehofft hatte etwas zurück zu bekommen.
Diese Rückzahlung wurde allerdings auf meine Altschulden angerechnet!
Meine Frage jetzt: Da ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der SWK ausgemacht habe, ist diese Anrechnung legitm? Oder müssten Sie mir diese Rückzahlung auch auszahlen?
MfG
4 Antworten
Diese Rückzahlung wurde allerdings auf meine Altschulden angerechnet!
Logisch.
Meine Frage jetzt: Da ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der SWK ausgemacht habe, ist diese Anrechnung legitm?
Natürlich - warum sollte Dir der Anbieter "ein Guthaben" - dass Du doch realistisch betrachtet überhaupt nicht hast - auszahlen? Verstehe ich nicht.
Seit 20 Jahren Schulden haben, dann noch, sorry, rumheulen, wenn das Guthaben mit den Schulden verrechnet wird!
Geht's noch???
Hey, hab damals meinen Job, später meine Wohnung verloren. Dadurch war ich eine Zeitlang Obdachlos!
Welche Umstände dazu geführt haben werde ich hier garantiert nicht mitteilen!
Ich verlange allerdings, dass hier keine zu voreiligen Schlüsse gezogen werden!
Danke
sei doch froh das sie es dir nicht auszahlen, denn wenn es auf deinen Konto wandert wird es beim Bürgergeld angerechnet, so hast du vielleicht Glück und das Amt merkt nicht das du ein Guthaben hattest das nun verrechnet wird.
sei doch froh...
wäre es auf dein Konto überwiesen worden, wäre es verrechnet worden, bzw deine Stütze gekürzt.
Sorry, hab den Text vom oberen Kommentar kopiert, damit ich nicht alles doppelt schreiben muss.
Hey!
Das ist Falsch! Meinen Strom muss ich von meinem Regelsatz(Bürgergeld!) zahlen. Daher ist das mein Geld und das Amt darf das garnicht zurückfordern.
Als Beispiel: Hätte ich einen zu geringen Abschlag im Jahr gezahlt und ich hätte eine Nachzahlung, muss die ja auch selber stemmen.
dir sollte klar sein, das das Amt in bestimmten Abständen datenabgleich vornimmt... wenn also nicht gemeldete Zahlungseingänge auf dein Konto eintreffen, bist du verpflichtet dieses zu melden im rahmen deiner Mitwirkungspflicht, die du zugestimmt hast beim unterschreiben deine Antrages.
Du wirst also angehört werden, wenn das bemerkt wird, übrigens kann das Amt bis zu 3 jahre zurück ermitteln, du wirst wahrscheinlich einen Anhörungsbogen unterschreiben und begründen müssen, da du bedürftig bist und Pluszahlungsbeträge gemeldet werden müssen.
Ansonsten geratest du in den Verdacht eines Leistungsbetruges.
ich würde dir raten, zumindest beim Amt nachzufragen...sonst kann es teuer werden.
Erstmal Danke für Deinen Kommentar!
Aber auch hier, und dass weiss ich leider zu 100%...
Denn Strom hab ich vom meinem Regelsatz bezahlt und ale überschüsse bekomme ich zurück! die können nicht angerechnet werden !
Da das eine Altschulden sind und ich mit der SWK einen Vertrag über die Rückzahlung gemacht habe. Das andere sind aktuelle Stromzahlungen, für den Strom den ich jetzt zahlen muss. Daher hat meiner Meinung nach das eine nichts mit dem anderen zu tun. cuch nicht die Jahresabrechnung für den aktuellen Strom.