Ist Unterschlagung des eingeklagten Unterhalts strafbar und wie lange?

2 Antworten

Die Verjährungsfrist bei Unterschlagung beträgt 5 Jahre. Wenn das also wirklich 20 Jahre her ist, seh ich für dich keine Chance

Leo76 
Fragesteller
 27.08.2023, 16:36

Und die Verjährung gilt ab der Tat oder ab dem Zeitpunkt an dem man das realisiert?

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berlina76  27.08.2023, 16:40
@Leo76

Verjährungsfristen beginnen ab Tatzeitpunkt.

Einzig, wenn man zum Tatzeitpunkt minderjährig ist, gibt es Ausnahmen, das die Verjährung erst ab 18 beginnt(z.b.Sexueller misbrauch)

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berlina76  27.08.2023, 16:42
@Leo76

Sofern deine Mutter gesprächsbereit ist, könntest du versuchen einen Kompromiss auszuhandeln. Auch wenn du rechtlich keine Ansprüche mehr hast, gibt es dennoch den Familiären und Moralischen Aspekt.

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Leo76 
Fragesteller
 27.08.2023, 18:13
@berlina76

Danke für deine Empathie. Ich gehe davon aus, dass das Geld verbraucht ist und es grundsätzlich nichts mehr gibt. Ich möchte nie wieder auf deren Gutwillen angewiesen sein. Ich werde mich lieber auf das Positive in meinen Leben konzentrieren.

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Deine Mutter hat Dich doch vermutlich damals unterhalten und Du warst im betreffenden Zeitraum noch minderjährig?

Leo76 
Fragesteller
 27.08.2023, 15:40

Ich habe damals Vorausleistungsbafög vom Amt und das Kindergeld von meiner Mutter bekommen und zudem neben dem Studium gearbeitet. D.h. nein. Laut dem Gerichtsurteil hätte ich Anspruch auf 800€ im Monat gehabt. Da sich der Prozess über einen längeren Zeitraum erstreckte, gehe ich davon aus, dass eine gewisse Summe zusammengekommen ist. Ich kenne den Gesamtbetrag aber nicht, da sie mir dir Unterlagen nie gezeigt hat. Nach dem Gerichtsurteil ist meine Schwester in eine gehobene WG gezogen, hat einen Führerschein gemacht - da meine Mutter nur Teilzeit als Krankenschwester gearbeitet hat und meine Schwester dann eine Ausbildung machte, hätten sie das finanziell eigentlich nicht stemmen können. Ich wiederum habe einen Kreidt aufgenommen und den dann 5 Jahre abbezahlt

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Leo76 
Fragesteller
 27.08.2023, 15:51

Und um die Frage noch zu beantworten: ich war damals nicht mehr minderjährig als ich meine Mutter bat, in meinem Namen zu klagen. Zum Zeitpunkt des Gerichtsurtiels war ich 26 oder 27 Jahre alt und hatte (das war die Begründung meiner Mutter), "keinen Anspruch mehr", das sei "das Gesetz". Damals war ich sehr schockiert, aber ich habe ihr geglaubt und ihre Aussage nie in Frage gestellt. Bis vor Kurzem.

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