Ist Unterschlagung des eingeklagten Unterhalts strafbar und wie lange?
Als Student hatte ich meine Mutter gebeten, in meinem Name Unterhalt bei meinem Vater einzuklagen. Der Prozess ging lange, aber "wir" gewannen. Danach erfolgt der Schock: meine Mutter meinte zu mir, dass ich, mittlerweile 26, keinen Anspruch mehr auf das Geld hätte, das Gesetz sähe das so vor. Das Geld ginge jetzt an meine Schwester (obwohl die nicht geklagt hatte). Ich hatte die Geschichte über 20 Jahre verdrängt. Jetzt bei einem Besuch meiner Mutter habe ich aber die Rechtsanwaltsunterlagen gesehen und realisiert, dass meine Mutter das gesamte Geld, welches mein Vater hat rückwirkend zahlen müssen, unterschlagen bzw für meine Schwester verwendet hat.
Ich überlege jetzt meine Mutter und ggf auch meine Schwester zu verklagen, da der Kontakt eh schon immer sehr schlecht bis schikanös war und ist.
Kann ich das noch? Die Tat liegt mehr als 20 Jahre zurück, aber ich habe es erst vor ca. 3 Wochen realisiert. Wäre dankbar für jeden Rat!
2 Antworten
Die Verjährungsfrist bei Unterschlagung beträgt 5 Jahre. Wenn das also wirklich 20 Jahre her ist, seh ich für dich keine Chance
Danke für deine Empathie. Ich gehe davon aus, dass das Geld verbraucht ist und es grundsätzlich nichts mehr gibt. Ich möchte nie wieder auf deren Gutwillen angewiesen sein. Ich werde mich lieber auf das Positive in meinen Leben konzentrieren.
Deine Mutter hat Dich doch vermutlich damals unterhalten und Du warst im betreffenden Zeitraum noch minderjährig?
Ich habe damals Vorausleistungsbafög vom Amt und das Kindergeld von meiner Mutter bekommen und zudem neben dem Studium gearbeitet. D.h. nein. Laut dem Gerichtsurteil hätte ich Anspruch auf 800€ im Monat gehabt. Da sich der Prozess über einen längeren Zeitraum erstreckte, gehe ich davon aus, dass eine gewisse Summe zusammengekommen ist. Ich kenne den Gesamtbetrag aber nicht, da sie mir dir Unterlagen nie gezeigt hat. Nach dem Gerichtsurteil ist meine Schwester in eine gehobene WG gezogen, hat einen Führerschein gemacht - da meine Mutter nur Teilzeit als Krankenschwester gearbeitet hat und meine Schwester dann eine Ausbildung machte, hätten sie das finanziell eigentlich nicht stemmen können. Ich wiederum habe einen Kreidt aufgenommen und den dann 5 Jahre abbezahlt
Und um die Frage noch zu beantworten: ich war damals nicht mehr minderjährig als ich meine Mutter bat, in meinem Namen zu klagen. Zum Zeitpunkt des Gerichtsurtiels war ich 26 oder 27 Jahre alt und hatte (das war die Begründung meiner Mutter), "keinen Anspruch mehr", das sei "das Gesetz". Damals war ich sehr schockiert, aber ich habe ihr geglaubt und ihre Aussage nie in Frage gestellt. Bis vor Kurzem.
Und die Verjährung gilt ab der Tat oder ab dem Zeitpunkt an dem man das realisiert?