Inkasso Forderung aus 2019 nach Gesetzesreform vom 01.10.2021?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand diese Frage hier beantworten:
Ich habe eine Inkassoforderung von Mitte Oktober 2022 vorliegen aufgrund einer nicht bezahlten BahnCard von Juli 2019. Rechnung wurde vergessen zu bezahlen, Mahnungen kamen aufgrund eines Umzugs in der Zeit an die alte Adresse und endeten als Postrückläufer.
Jetzt gab es ja zum 01.10.2021 eine Reform des Inkasso Rechts. Treten diese Änderungen jetzt in meinem Fall in Kraft, da die Inkasso Forderung jetzt 2022 erst per Post kamen oder nicht, weil die Hauptforderung an sich noch aus dem Jahr 2019 stammt?
Verzeiht mir diese jur. Laienfrage, aber es ist dahingehend wichtig das zu wissen, da sich auch das Inkasso Unternehmen auf Rechtsnormen bezieht, die seit dieser Gesetzesänderung auch so gar nicht mehr existieren (z.B. § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG).
Vielen Dank schon mal!
3 Antworten
Treten diese Änderungen jetzt in meinem Fall in Kraft, da die Inkasso Forderung jetzt 2022 erst per Post kamen oder nicht, weil die Hauptforderung an sich noch aus dem Jahr 2019 stammt?
Wenn vorher schon ein Inkassounternehmen tätig war, nein.
Wenn jetzt erst ein Inkassounternehmen tätig wurde, was ich aber bezweifle bei einer HF von 2019, dann ebenfalls nein.
Die Reform deckt nur NEUE Forderungen ab dem Datum ab.
Der Forderungsursprung lag vor der Novellierung ebenso beruft man sich auf Gesetze a.F., daher würde ich nach Treu und Glauben von alter Rechtslage ausgehen.
Ich würde es aussitzen und hoffen dass bis 31.12.2022 kein Mahnbescheid kommt.
Verjährungshemmend können sich auswirken:
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Erhebung der Klage und Einleitung des streitigen Verfahrens
- aktive Verhandlung durch den Schuldner initiiert
Außergerichtliche Handlungen des Gläubigers beeinflussen die Verjährung nicht.
Ich glaube dass die Ummeldung auf die neue Adresse zu spät erfolgt ist. Der Rest ist mmn. unwichtig.
Das beantwortet leider so gar nicht meine Frage. Ich möchte lediglich wissen, ob das "Erstelldatum" (2022) des Inkassoschreibens oder das Datum der Hauptforderung (2019) maßgeblich dafür ist, ob das novellierte Inkassogesetz von Oktober 2021 Anwednung findet oder das "alte" von vor Oktober 2021.
Ist nur ein Mahnbescheid für die Verjährung relevant? Oder schon bereits die erste vorgerichtliche Forderung?