Inkasso bescheid wegen schwarzfahr Ticket name falsch geschrieben?
Meine 13 Jahre alte Tochter wurde beim schwarzfahren erwischt und hat alle Angaben korrekt angegeben. Aber leider wurde der nachname falsch verstanden oder falsch geschrieben weshalb wir keine Forderung per Post erhalten haben. Jetzt habe 8chbeinen Brief von einer Inkassogesellscht die anstatt der 67 Euro 130 fordert. Aber der Fehler liegt ja nicht auf meiner Seite. Ich wollte Ihnen vorschlagen das ich die 67 Euro zahlen würde aber es geht keiner ans Telefon. Meine Frage muss ich die 130 zahlen oder nicht?
2 Antworten
Soweit ich weiß, muss man direkt das Verkehrsunternehmen kontaktieren und das mit denen klären.
Ich habe schon oft gehört, dass in einem solchen Alter, Forderungen von 60-80€ nicht zulässig sind bzw. von den Verkehrsunternehmen oft auf ~10-20€ runtergeschraubt werden, oder man nur die Kosten der Fahrkarte zahlen muss.
Inkassogebühren sind grundsätzlich mit Anwaltsgebühren gleichzusetzen und die sind auch vollstreckbar, mit dem Inkasso kannst und solltest du auch Kontakt aufnehmen und schreiben, dass deine Tochter minderjährig ist, meist werden Forderungen dann vom Inkasso fallengelassen.
Bitte mit Inkasso-Unternehmen nur per Einschreiben Kontakt aufnehmen.
Meiner Ansicht nach, ist die Forderung komplett ungültig, da der Name falschgeschrieben wurde, aber meine Hand dafür ins Feuer legen würde ich nicht.
War deine Tochter alleine unterwegs? Das erhöhte Beförderungsentgelt wird in der Regel über die AGB des Verkehrsunternehmens als Vertragsstrafe begründet. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige können ohne ausdrückliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten nicht wirksam einer Vertragsstrafe zustimmen.
Übrig bleibt noch ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB. Dieser dürfte sich aber auf den tatsächlichen Ticketpreis beschränken. Soweit die Nichtzustellung der Rechnung alleine oder maßgeblich dem Verkehrsunternehmen anzulasten ist, dürfte hier auch kein Schadensersatzanspruch hinsichtlich der Inkassokosten bestehen.
Ich wollte Ihnen vorschlagen das ich die 67 Euro zahlen würde aber es geht keiner ans Telefon.
Das ist auch besser so. Mit Inkassobüros telefoniert man als Schuldner und Laie grundsätzlich nicht. Immer nur schriftlich kommunizieren, alles andere hat nie stattgefunden.
Wenn du uns das Schreiben des Inkassobüros vorlegst, kann ich mal schauen, ob wir gemeinsam eine Antwort formulieren können.