Erhöhtes Bußgeld bei Weiterfahrt

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Es kommt darauf an, ob es sich um ein erhöhtes Beförderungsentgelt (das schließt das Ticket ein) oder ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des Schwarzfahrens (das schließt kein Ticket ein) handelt.

Dies sollte dem Wisch, den man beim Bezahlen der 40 EUR bekommt, zu entnehmen sein bzw. in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsträgers zu finden sein. Private Betriebe können keine Ordnungswidrigkeiten feststellen - sie müssten die Polizei oder entsprechende kommunale Kräfte (z.B. vom Ordnungsamt) hinzuziehen. Sie können sehr wohl jedoch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erheben. Städtische Betriebe können bei Einsatz von kommunaler Kontrollkräfte auch Ordnungswidrigkeiten feststellen und Bußgelder erheben.