Ich..Hartz 4...mein Freund EU Rentner und Witwer wollen zusammen ziehen??

3 Antworten

Spätestens nach einem Jahr Zusammenleben auf Probe, wird das Einkommen Deines Freundes überprüft und ab dann bildet Ihr eine BG.

Ab dann wird sein Einkommen angerechnet - und Euer Bedarf wird festgestellt ....

heißt i.d.R. ..... 2 * 90 % des Eckregelsatzes ( 449 Euro ) = 808 Euro + angemessene Kosten der Unterkunft .....evtl. Mehrbedarf soweit einer von Euch einen GdB hat.

Stelle Dein Problem doch mal in verständlicher weise dar. Du sprichst einmal von Hartz IV Empfängerin und dann wieder von Grundsicherung. Die Krankenversicherung wird weiterhin vom Amt übernommen. Aber wenn Ihr beide zusammen zieht werdet Ihr nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft bewertet, und das hat zur Folge, daß Euch Leistungen gegengerechnet werden.

Waldfee1965 
Fragesteller
 29.03.2022, 23:22

Ich war schon deutlich. Ich bin hatz4 und erhalte die kosten für den Lebensunterhalt (Grundsicherung) Deine Antwort hat mir geholfen und ich danke sehr!

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diese Idee ist einfach dumm...von der Idee her und vor allem beim finanziellen drumherum...

auch ne Methode Geld zu vernichten....kopfschüttel...