Empfänger von Grundsicherung - darf der sich 450-Euro-Job suchen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung ist die aus Steuermitteln finanziert wird, kannst Du 135 € behalten und der Rest wird angerechnet.

Aber monatlich135 € mehr zur Verfügung zu haben, ist die Sache doch wert, oder?

EnnoBecker  15.08.2013, 19:44

Wie errechnest du die 135?

2
Primus  15.08.2013, 20:55
@EnnoBecker

Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt – genau wie bei Hartz IV – 382 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 690 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt, die unterschiedlich hoch ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Köln z.B. 500 Euro, so liegt der rechnerische „Bedarf“ der beiden bei 1.190 Euro. Zusätzlich gibt es für ein Paar noch knapp 17 Euro für Warmwasser - wenn das warme Wasser nicht über die Zentralheizung erzeugt wird. Davon abgezogen werden aber nahezu alle Einkommen – wie gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte. Bezieher von Grundsicherung dürfen aber etwas hinzuverdienen – bei einem 450-Euro-Job dürfen sie 135 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet.

0
EnnoBecker  16.08.2013, 08:23
@Primus

bei einem 450-Euro-Job dürfen sie 135 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet.

Aber genau das meine ich doch: Woher kommen die 135?

1
Primus  16.08.2013, 11:46
@EnnoBecker

bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach § 82 Absatz 3 SGB XII ein Betrag in Höhe von 30 Prozent des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit des Leistungsberechtigten nicht angerechnet.

0
EnnoBecker  16.08.2013, 12:14
@Primus

Danke.

Aber ich muss trotzdem fragem weil ich die Regelung nicht verstehe:

"Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter.... ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen"

Zunächst deutet das "ferner" darauf hin, dass es weitere Abzugbeträge gibt oder geben kann (siehe Absatz 2 der Norm).

Und dann verstehe ich den Absatz 3 so, dass 30% auf die Hilfe angerechnet werden, also nicht die 135 verbleiben, sondern 270.

Hab ich da einen falschen Knoten im Kopf?

0
Primus  16.08.2013, 13:31
@EnnoBecker

Du beziehst dich bestimmt darauf:

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28

Ich sehe das so, nicht unbegrenzt hinzu verdient werden darf, wovon dann 30 % zur Grundsicherung gerechnet werden, sondern 50 % des Regelsatzes von 382 €, also 191€ maximal erreicht werden dürfen.

Verbessere mich wenn Du anderer Ansicht bist.

0
EnnoBecker  16.08.2013, 13:38
@Primus

Ich bin nicht "anderer Ansicht", sondern ich will es verstehen.

Denn beim Hartz4 ist es doch anders. Da hat man zunächst einen Freibetrag und kann vom Rest einen Teil (20%?) behalten.

Das empfinde ich auch als logisch, denn auf diese Weise "wächst" man mit steigendem Einkommen aus dem Bezug heraus.

0
Primus  16.08.2013, 13:47
@EnnoBecker

denn auf diese Weise "wächst" man mit steigendem Einkommen aus dem Bezug heraus

Das wird bei der Grundsicherung schwer möglich sein, denn die meisten Bezieher sind körperlich oder altersmäßig nicht mehr in der Lage davon wieder weg zu kommen.

0
EnnoBecker  16.08.2013, 14:16
@Primus

Das ist nicht das Thema. es gibt auch leistungslose Einkünfte (Gain withaout pain).

Auch ein 70jähriger kann ein Hotel oder ein paar Häuser oder ein dickes Bankkonto erben.

0
Primus  16.08.2013, 14:25
@EnnoBecker

Ja schon, aber da Einkünfte sofort gemeldet werden müssen, fällt die Grundsicherung bei solchen Sachen eh weg.

Dabei entsteht dann wieder eine Parallele zum ALGII. Bei Antritt eines Erbes entfällt beides!

0