HILFE Habe wohl richtig Mist gebaut?
Liebe Community,
ich gehe aktuell 2 Minijobs nach.
- 450 € Werkstudentenstelle, Pauschalversteuert, unbefristet seit Juli/2021
- 395€ student. Hilfkraft, Steuerklasse 1, für 6 Monate im Jahr 2022
Beim zweiten AG habe ich es versäumt, meine 1. Beschäftigung anzugeben. Das habe ich jetzt nachträglich noch getan. Habe es nur beim 1. AG getan.
Was kommt da jetzt auf mich zu? Wird jetzt der 2. Job nach Steuerklasse 6 besteuert und ich bekommen eine Aufforderung zur Rückzahlung? Habe ich das richtig verstanden? Kommen sonst irgendwelche rechtlichen Konsequenzen auf mich zu?
Ich bin gerade wirklich verzweifelt. Habe mich damals extra schriftlich beim Finanzamt informiert und wurde mehr schlecht als recht aufgeklärt, was mich im nachhinein schon etwas ärgert, weil ich wirklich erpicht darauf war, alles legal und regelkonform ablaufen zu lassen.
1 Antwort
Wie jeder deutsche kannst auch du einen Minijob (bis jetzt 520 €, früher 450; da trägt der Arbeitgeber die Steuerlast) und einen normalen Job haben, bei dem also Lohnsteuer abgezogen wird, wenn eine anfällt (in dem Fall fällt keine an; Lohnsteuerklasse 1 ist richtig).
Ich verstehe also dein Problem nicht wirklich und vermute, dass du etwas zu sehr Laie bist, als dass dich das Finanzamt richtig informiert hätte.
Meine Tochter (auch Studentin) hat einen Minijob (450 €), einen auf Lohnsteuerkarte (Klasse 1) bei einem Steuerberater und macht jetzt Tutorin. Da war die Frage, ob sie den Minijob beenden oder sich das in Steuerklasse 6 (weil zweiter Nicht-Mini-Job) einbehaltene zurück holen soll. Du hast dieses Thema nach deiner Beschreibung noch nicht. Also war alles gut. Was durch deine Mitteilungen passiert, weiß ich allerdings nicht.