Nachverechnung vom Vormonat mit Stkl6 anstatt mit Stkl3 verrechnet?

1 Antwort

Das halte ich für Unsinn. Es gibt ja keine Überschneidung. Der bisherige AG meldet Dich per 31.8. ab und der neue AG meldet Dich per 1.9. an. Also muss zumindest das normale Gehalt wie bisher als erster Arbeitgeber besteuert werden.

Allenfalls wenn es zu einer Nachberechnung kommt im September, wäre dafür die LSK 6 angebracht.

Den Rest der Frage verstehe ich nicht. Bei LSK3/5 kommt es ja häufig zu Nachzahlungen. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, dass Du die erhöhte Lohnsteuerzahlung zurück bekommst.

HBBeton 
Fragesteller
 24.08.2020, 18:53

AG sagt ich bekomme den meisten was mit LSK6 abgezogen wird bei der nächsten Erklärung zurück stimmt es ?

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Andri123  24.08.2020, 19:16
@HBBeton

Ja, stimmt insofern, als die bereits durch den Lohnsteuerabzug gezahlte Lohnsteuer von der Steuerlast abgezogen wird.

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