Hausübertragung

4 Antworten

Es geht ein bisschen durcheinander in dem Sachverhalt.

Da müssen ausserdem Anwälte gepennt haben, denn das man es einfach akzeptiert hat, dass ein überführter Straftäter seine Beute, bzw. das damit gekaufte Haus durch Schenkung sichert, ist schon fast ein Skandal.

aber egal.

Er hat das Haus seiner damaligen Ehefrau zum Geschenk gemacht. Aber wieso sind dann so immense Schulden auf dem mit unterschlagenem Geld gebauten Haus vorhanden.

Auf welcher Rechtsgrundlage will er nun nach 8 jahren ein Wohnrecht einfordern?

Was ging ist, das er die Schenkung rückgängig macht mit der Begründung, das er in Mittellosigkeit gefallen ist. Aber da stellt sich natürlich auch die Frage, wieviel die Schenkung Wert war, wenn sie belastet war.

Ich sehe hier jedenfalls keinen rechtlich durchsetzbaren Grund ein Wohnrecht einzufordern.

Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 13:47

Meine schwiegermutter hat mit der gemeinde einen vergleich geschlossen in höhe von 130.000€ und sie darf das gekaufte haus nicht vor 2026 verkaufen. Mein schwiegervater hat damals nur eine bewährungsstrafe bekommen und musste nur 20.000€ an die gemeinde zurück bezahlen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden wie viel geld genau unterschlagen worden ist. Damals, 2007 wurden beide häuser auf meine schwiegermutter alleine übertragen. Jetzt hat mein schwiegervater einen professor ausfindig gemacht (er hatte bis dato noch nichts mit diesem fall zu tun) der meinem SV ein attest geschrieben hat das mein SV bei der hausübertragung geschäftsunfähig war. Ein sehr verworrener fall, der uns alle zur verzweiflung bringt.

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wfwbinder  27.04.2014, 14:26
@Lisa8389

Das ist eine bedeutende Wende im Sachverhalt und im Kommentar zu @Rat2010 schreibst wieder einen anderen Aspekt zu ein und den selben Sachverhalt.

Man will ja gern helfen, aber einen Sachverhalt aus 3-4 untershciedlichen Textteilen zusammen zu suchen, ist nicht Vergnügungssteuerpflichtig.

Das Thema gliedert sich:

  1. Die Schenkung auf die Schwiegermutter wird in der Rechtmäßigkeit bestritten, weil der Schwiegervater damals angeblich geschäftsunfähig war. Damit wehrt man sich ggf. über das Gericht. die könnten leicht ein Gegengutachten, oder Übergutachten in Auftrag geben.

  2. Das mit dem Verkaufsverbot ist mir etwas unklar und mit den 130.000,-, wenn der Schwiegervater nur 20.000,- nachweislich zurück zahlen mußte.

  3. Warum will der Schwiegervater, dass da Haus auf Deinen Mann übertragen wird? der hat dann ja auch alle Belastungen am Hals. Und wenn es das Verkaufsverbot gibt, muss noch geklärt werden, ob eine Schenkung überhaupt zulässig wäre.

  4. Schwiegermutter mit tochter und neuem Freund ..... Das alles klingt etwas nach einer Art Rachfeldzug des Schwiegervaters.

  5. Du mit Deinem Mann (ist er Sohn von Schwiegervater und schwiegermutter, also auf jeden Fall erbberechtigt?), müßt Euch überlegen, welche Version Euch am liebsten ist. Denn aus Erbsicht kann die eine, wie die andere Variante Risiken bergen, oder eben nicht. da bräuchte man ggf. mehr Infos.

Auf jeden fall könnt ihr das vor ein Gericht gehen lassen.

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Privatier59  27.04.2014, 14:27
@Lisa8389
geschäftsunfähig

Das lese ich jetzt erst. Wenn sich das bestätigt, ist die Schenkungsvereinbarung nichtig und das daraufhin geänderte Grundbuch unrichtig. Der Schwiegervater wäre nach wie vor Eigentümer und könnte jederzeit Grundbuchberichtigung verlangen. Das ist eine äußerst heikle Situation.

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 14:56
@wfwbinder

Entschuldige das ich so verwirrt schreibe, aber deshalb habe ich mich angemeldet, damit vielleicht jemand licht ins dunkle bringen kann.

Zu 1.: sich gegen dieses gutachten zu wehren sieht der anwalt meiner schwiegermutter als aussichtslos an, weil die kosten ins immense sich belaufen würden und diese jetzt schon keiner mehr bezahlen kann!

Zu 2.: uns allen is auch unklar warum mein schwiegervater so "billig" aus dieser straftat heraus gekommen ist. Seine bewährung ist mitlerweile überstanden.

Zu 3.: warum er das haus auf meinen mann übertragn will versteht ebenfalls keiner. Mein mann hat seiner mutter 10.000€ geschenkt um den vergleich mit der gemeinde schließen zu können und ich bin der meinung das er auf keinen fall noch mehr schulden für seine eltern abbezahlen soll - mein mann ist schließlich ander ganzen misere nicht schuld!

Zu 4.: ich denke auch das das alles nur rachepläne sind. Auch wenn wir dem vorschlag meines schwiegervaters stattgeben wird er keine ruhe geben. Er ist schwer psychisch krank, muss ca. alle 2 jahre zwangseingeliefert werden...

zu 5.: mein mann ist der sohn der "streithähne" und somit erbberechtigt. Ich denke das er im todesfall beider elternteile überhaupt nichts mehr erbt, ausser einen riesen berg an schulden!

Mir geht es auch ehrlichetweise nicht um da wohl meiner schwiegermutter, sondern einzig und allein um meinen mann und dessen gesundheit.

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wfwbinder  27.04.2014, 14:58
@Privatier59

Natürlich ist es heikel, aber auch spannend. Irgendwie halte ich es für abenteuerlich mit Abstand von 7 Jahren jemanden für Geschäftsunfähig zu erklären, wo sich ja auch ein Notar immer durch ein Gespräch davon überzeugt, ob die anwesenden Personen zurechnungsfähig sind.

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 15:02
@wfwbinder

Da bin ich voll und ganz ihrer meinung! Uns ist es unerklärlich wie ein professor behaupten kann das ein mann vor 7 jahren geschäftsunfähig war, den er noch nie zuvor gesehen oder mit ihm gesprochen hat! In dieser sache verstehe ich die ganze justiz nicht - so viele fehler wie in diesem fall von der justiz gemacht wurden ist ja der absolute wahnsinn!

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wfwbinder  27.04.2014, 15:30
@Lisa8389
  1. Was habt ihr denn für einen tollen Anwalt? DEr Schwiegervater muss den Nachweis führen, dass dieses Gutachten richtig ist. Der Notar wird mit Sicherheit aussagen, dass für ihn klar war, der Schwiegervater im vollen besitzt seiner geistigen Kräfte gewesen.

  2. Na gut, das ist doch schön für ihn udn ausserdem ging es ja auch nur um Geld und 20.000,-. Er hat ja keiner Oma die Handtasche weggerissen.

  3. Na ja, wenn Dein Mann das Haus bekäme, würde er dann ja keine Schulden für seine Eltern abzahlen, es wären dann ja die eigenen. Aber sinnvoll ist es trotzdem nicht. Er zahlt für ein Haus, in dem der Vater wohnt.

4.Also ist er doch krank. Dann könnte das schon damals so gewesen sein. Wieder eine neue Tatsache, die im Sachverhalt fehlte.

  1. Na wenn er nur Schulden erben könnte, kann er ja ausschlagen. Aber das Haus mit dem 90jährigen drin, wird ja schon aus biologischen Gründen vermutlich innerhalb 10 Jahren frei und ist dann unbelastet.

Also ich würde nicht klein bei geben und eine Klage abwarten. Schließlich will der Schwiegervater was. Er muss klagen, er muss den Anwaltskostenvorschuss zahlen udn er muss den Gerichtskostenvorschuss zahlen udnd es geht um einen Wert von 250.000,- Euro.

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 15:51
@wfwbinder

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn der professor dieses gutachten geschrieben hat, dann ist das doch der nachweis, oder? Wie soll mein schwiegervater das nachweisen?

Mein schwiegervater möchte schon ab ende juli 2014 in dem erbauten haus einziehen.

Es läuft ja gerade ein verfahren, aber der richter meinte die parteien sollen sich aussergerichtlich einigen. Daraufhin am eben der vorschlag meines schwiegervaters.

Entchuldige, aber jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr. Ich denke das es besser wäre meine schwiegermutter würde sich einen anwalt suchen der fähig ist

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wfwbinder  27.04.2014, 20:04
@Lisa8389

Ja hat sie denn keinen Anwalt bisher?

Aus meiner Sicht ist das Gutachten erstmal ein Gefälligkeitsgutachten.

Das der Richter den Hinweis gab: "einigen sie sich außergerichtlich," deutet schon darauf hin, dass er nicht recht ran will. Riecht nach viel Arbeit und Ärger.

Den Vorschlag des Schwiegervaters würde ich so, erstmal nicht annehmen.

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 21:00
@wfwbinder

Doch, sie hat einen anwalt. Aber meiner ansicht nach ist er mit dem fall etwas überfodert. Was würden sie uns raten was wir für einen vorschlag machen sollen? Ich wäre dafür das wir meinem schwiegervater das gekaufte haus übertragen - denn somit würden auch die schulden auf dem haus die meine schwiegermutter hat auf meinen schwiegervater übertragen. Bin ich da richtig in der annahme? Und ist dann der vergleich den meine schwiegermutter mit der gemeinde geschlossen hat hinfällig?

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wfwbinder  27.04.2014, 22:51
@Lisa8389

Es wäre eine Idee, aber ohne die Vereinbarungen mit der Gemeinde gelesen zu haben, ist das stochern im Nebel. ich kann mir nicht 30 Seiten von Krieg und Frieden erzählen lassen und darauf den Roman neu schreiben.

Das der Anwalt vermutlich überfordert ist, merkt man an der Schilderung.

Wenn ich persönlich betroffen wäre, würde ich dem Schwiegervater vermutlich raten mir möglichst nicht im Mondschein zu begegnen und ihn klagen lassen. spätestens in der zweiten Instanz geht ihm die Luft aus.

Wieso bei der Übertragung des gekauften Hauses (mit dem 90jährigen) auch die Schulden aus dem gebauten auf ihn übergehen würden ist mir unklar.

Ausserdem, wenn er das Haus mit den Schulden bekommt, ist er doch in ein paar Wochen platt bzw. die Bank spielt nicht mit. Wie soll er den Schuldendienst von 250.00,- tragen? das sind mindestens 15.000,- im Jahr.

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Lisa8389 
Fragesteller
 28.04.2014, 11:52
@wfwbinder

Wenn er das gekaufte Haus bekommt sagt mein Schwiegervater, würde er einen Großteil aller schulden zurück bezahlen und ausserdem ein kleines Grundstück für Parkplätze zum gebauten Haus kaufen, die hofeinfahrt pflastern lassen, das gebaute Haus neu streichen lassen und in die Küche eine neue Holzdecke machen lassen, blablabla. Aber natürlich stellt er dann auch gegenforderungen - die er uns aber bis jetzt verschwiegen hat. Krank einfach - und keiner kann diesen Mann stoppen! Eine Katastrophe. Aber was ich noch vergessen habe: mein Schwiegervater darf ja gar nichts mehr besitzen (ich denke eine Auflage vom Gericht). Somit scheidet seine verkaufstheorie aus, weil ihm die Gemeinde das Haus sofort weg nimmt. Aber mein SV meint er wüsste wie er das machen muss das ihm die Gemeinde nichts nehmen kann... Können sie sich vorstellen wie das gehen soll? Ich nicht...

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Lisa8389 
Fragesteller
 28.04.2014, 12:09
@Lisa8389

Entschuldigung, ich hab vergessen zu schreiben das er das 2006 gekaufte Haus - wenn er es übertragen bekommt - verkaufen möchte.

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Lisa8389 
Fragesteller
 28.04.2014, 12:09
@Lisa8389

Entschuldigung, ich hab vergessen zu schreiben das er das 2006 gekaufte Haus - wenn er es übertragen bekommt - verkaufen möchte.

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2007 stellte sich heraus das mein Schwiegervater das Geld für den Hausbau und den Hauskauf bei der Gemeinde (er war dort angestellt) gestohlen hat. Um die Häuser vor der Zwangsverstreigerung durch die Gemeinde zu schützen wurden die Häuser auf meine Schwiegermutter überschrieben.

Mir fällt zu glauben, dass das funktioniert haben soll. Aber ich nehme es mal hin. Eine Gemeinde die sich von ihren Bediensteten beklauen läßt wird bestimmt auch nicht auf die Idee kommen, den Beschenkten auf Herausgabe in Anspruch zu nehmen. Wenn ich wüßte, wo das wär, würde ich mal ein Bewerbungsschreiben verfassen. Leiter des Steuer- und Kassenamtes schien mir da der ertragreichste Posten.

Nun fordert mein Schwiegervater ein Wohnrecht in einem von beiden Häusern.

Tja: Ein Wohnrecht kann er nicht beanspruchen, aber Herausgabe der geschenkten Gegenstände im Falle der Verarmung. Im Prinzip zumindest: Der Gag bei dieser Sache ist ja, dass der Schenker durch die Schenkung verarmen sollte damit bei ihm nicht vollstreckt werden kann. Das nun läßt aufhorchen: Ist der ganze Schenkungsvorgang eventuell wegen Sittenwidrigkeit nichtig? Dann blüht den Beteiligten einiger Ärger: Das Grundbuch ist unrichtig, der Schwiegervater muß wieder als Eigentümer eingetragen werden und, Zack-Zack, erwacht auch der trotteligste Gemeindeknecht aus dem Tiefschlaf und futsch ist das Haus.

Mein Vorschlag: Laß die gesamte Rechtslage diskret von einem Anwalt überprüfen und dann schlag dem Schwiegervater eine Lösung vor mit der alle leben können. Ist doch besser als alles zu verlieren!

Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 14:02

Mit der gemeinde ist alles schon geregelt

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Privatier59  27.04.2014, 14:23
@Lisa8389

Wenn das allerdings bei Übertragung der Immobilien noch nicht so war, würde das an der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung nichts ändern.

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Privatier59  27.04.2014, 14:48
@Lisa8389

Man kann in diesem Fall zwei Strategien fahren:

Wenn man die Ansprüche des Schwiegervaters rundum ablehnt, wird die Sache mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Justiz beschäftigen. Der Fall ist so dermaßen kompliziert und verfahren, dass ich eine vieljährige Verfahrensdauer befürchte und zwar schon in der ersten Instanz. Wegen des hohen Streitwerts (m.E. muß man den Gesamtwert der übertragenen Immobilien ansetzen) und der Erforderlichkeit der Einholung medizinischer Gutachten werden die Prozeßkosten ruinös hoch sein. Wer gewinnt, weiß letztlich niemand. Aber der, der verliert, muß für diese Kosten aufkommen.

Die Alternative ist, zu verhandeln und die Forderungen des Schwiegervaters auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Eine Frage die sich mir im übrigen aufdrängt ist, ob der Schwiegervater denn heute geschäftsfähig ist. Das ist ja elementare Voraussetzung für jede Einigung.

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 15:06
@Privatier59

Ich denke nicht das mein schwiegervater momentan bei klarem verstand ist - anders kann ich mir sein verhalten nicht erklären! Und die prozess und anwaltskosten betrugen bis heute etwa 30.000€, eine summe die uns jetzt schon an unsere grenzen stößen lässt

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Der Schwiegervater hat überhaupt keine Rechte, weder an dem einen noch an dem anderen Haus. Beide Erwerbsvorgänge sind durch Straftaten erfolgt, wie sollte ein wie immer geartetes Wohnrecht begründet werden?

... wurden die Häuser auf meine Schwiegermutter überschrieben.

Geschenkt ist geschenkt. Wieder holen ist gestohlen. Mit welcher Rechtsgrundlage "fordert" der Schwiegervater das Wohnrecht?

Aus meiner Sicht hat er nichts zu fordern. Ich sehe auch keine moralische Verpflichtung, würde ihm aber entgegenkommen, wenn er einen Vorschlag macht, von dem beide Seiten etwas haben.

Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 13:59

Der vorschlag meines schwiegervaters:

  1. meine schwiegermutter behält das dazugekaufte haus in dem aber ein 90 jahre alter mann wohnt (lebenslanges wohnrecht).

  2. Das erbaute haus soll meine schwiegermutter auf meinen mann übertragen und samt tochter und neuem freund ausziehen. Und dann möchte mein schwiegervater das alleinige wohnrecht darin.

  3. Sollte mein mann der hausübertragung so nicht zustimmen, soll meine schwiegermutter das erbaute haus meinem schwiegervater übertragen und dann mit sack und pack ausziehen.

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LittleArrow  27.04.2014, 14:44
@Lisa8389

"Wohnrecht" ist inhaltlich recht unbestimmt, heißt aber vermutlich, dass der liebe Sohn auch noch die Betriebs- und Instandhaltungskosten tragen soll, während der Papa kostenfrei und in Freuden in einem für ihn vermutlich viel zu großen Haus wohnen darf (natürlich auch mit LebenspartnerIn). Und letztlich hat der Sohn noch die Heimversorgung des Papas (und der Mama) an den Backe. Über die Übernahme der eingetragenen Grundschuld(en) wurde noch gar nicht gesprochen.

Was sagt den der gesetzliche Betreuer des geschäftsunfähigen Schwiegervaters? Oder bezog sich die Geschäftsunfähigkeit nur zeitlich eng begrenzt auf den "Überschreibungsakt"?

Hat eigentlich jemand den Professor auf Zurechnungsfähigkeit testen lassen?

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 15:17
@LittleArrow

Bei den betriebs- und instandhaltungskosten möchte sich mein schwiegervater (alleinlebend) großzügigerweise beteiligen. Allerdings weiß ich nicht woher er das geld nehmen will - er beschwert sich dauernd nur noch aldi-käse von seinem bisschen geld kaufen zu können. :-)

Mir wird schon ganz schlecht wenn ich daran denken muss das mein mann einmal für seinen vater die pflege-bzw. Heimkosten übernehmen muss!

Ich glaube das mein schwiegervater zur zeit keinen gesetzlichen betreuer hat - geht das? Bis 2011 hat das meine schwiegermutter gemacht. Die geschäftsunfähigkeit war zeitlich begrenzt.

Ich weiß mir echt nicht mehr zu helfen. Wie hier auch schon von anderen zu lesen war ist diese sache so verworren das sich inzwischen KEINER mehr auskennt!

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Lisa8389 
Fragesteller
 27.04.2014, 15:40
@Lisa8389

Ist mein mann eigentlich dazu verpflichtet seinen vater falls er in ein pflegeheim kommt finanziell zu unterstützen?

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