Von den Eltern meines Mannes geerbt, wird aber jetzt verkauft.

2 Antworten

Sollte ich mich jetzt trennen, gehört es alles noch meinen Mann oder habe ich auch einen gewissen Anspruch dadrauf?

Als grundbuchlicher Alleineigentümer gehört es natürlich deinem Mann. Weder in Trennung noch Scheidung lebend wärst du an dem Verkaufserlös beteiligt.

Wir sind 30 Jahre verheiratet

Auch in der Ehe werden die Vermögen unverändert getrennt bewertet

Auch beim Zugewinn: Das im Zuge der vorweggenommennen Erbfolge überschriebene, d. h. gegen Wohnrecht geschenkte Haus würde im Falle eurer Scheidung auch zum Anfangsvermögen deines Mannes zählen.

Das mindert seinen Zugewinn erheblich, was deine Zugewinnansprüche ausschliessen dürfte, wenn nicht er sogar von dir Zugewinn erhielte :-O

G imager761

Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft seid (Normalfall) gehört das Erbe deinem Mann. Du hast keinen Anspruch darauf.

...gehört das Erbe deinem Mann.

Es könnte aber ein Zugewinnausgleich in Betracht kommen .

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@Zitterbacke

Unsinn!

Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich.

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@EnnoBecker

Die Schenkung 150.000 DM und was jetzt auf 800.000 Euro beläuft ,davon steht mir nichts zu ?

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@marlie08

Vielleicht schaust du noch mal in den Schenkungsvertrag. Da steht sicherlich drin, wer genau etwas geschenkt bekommen hat.

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@NasiGoreng

Unsinn. Natürlich unterliegen Schenkungen der Berechnung des Zugewinns: Sie zählen zum Anfangsvermögen, mindern also den Zugewinn des Schenkungsnehmers bzw. Erben, nicht aber dessen Zugewinnausgleich dem Eheparzner gegenüber :-O

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@marlie08

Die Schenkung 150.000 DM und was jetzt auf 800.000 Euro beläuft ,davon steht mir nichts zu ?

Doch - sofern das geerbte Vermögen sich während der Ehezeit wertmäßig erhöht hat, ist die wertmäßige Erhöhung der Erbschaft beim Zugewinnausgleich anzurechnen.

Sofern dein Mann dämlich genug wäre, dies seinem Vermögen zu belassen.

G imager761

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