Hausbau auf fremden Grundstück?

4 Antworten

"Mein Bruder möchte sich jetzt aus einem bestimmten Grund ins Grundbuch eintragen lassen."

Für mich logisch, denn sonst gehört sein Doppelhaus dem Grundstückseigentümer, also dir! 😜😁😎

Auf welche Weise soll er denn Miteigentümer werden? Wenn Du ihm den Anteil schenkst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, dafür allerdings ggf. Schenkungsteuer. Wenn Du ihm den Anteil verkaufst, fällt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an. Die Beauftragung eines Steuerberaters solltet Ihr Euch bei diesem Konstrukt nicht "sparen".

Naja, wenn das Grundstück dir gehört, gehören heute auch beide Häuser dir. Daher macht es vermutlich schon Sinn das Grundstück zu trennen oder zu einer WEG zu teilen. Entweder geht das über einen Verkauf, über eine Schenkung oder eine Mischung aus beidem. Ihr solltet euch unbedingt steuerlich beraten lassen. Was ihr da bisher gemacht habt birgt enorme Risiken und zeugt von absoluter Unwissenheit was rechtliche und steuerrechtliche Belange angeht.

Amado  06.10.2023, 21:49

Achja, irgendwas an der Geschichte ist aber unstimmig. Mit was ist denn der Kreditvertrag von deinem Bruder besichert? Eine Grundschuld auf das Haus das gebaut wird kann es ja nicht sein, da es ihm nicht gehört. Oder hast du die Grundschuld auch für seinen Kreditvertrag eintragen lassen?

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Das ist wieder ein typischer Sachverhalt für die Rubrik, "warum habt Ihr nicht früher gefragt?"

Dazu kommt, dass Dein Sachverhalt Unklarheitenudn Widersprüche enthält.

So kann Dein Bruder keinen Baukredit aufnehmen, ohne das der auf dem Grundstück abgesichert wird. Also musst Du der Grundschuld eintragung zugestimmt haben.

Es gibt einiges, was im Sachverhalt fehlt.Eventuell,weilDu es in einem Forum nicht schreiben willst.

Für mich wieder das Unverstädnis, einige 100.000,- euro investieren,aber 500,- Euro für eine gute Beratung scheuen.

Ich denke, dass man das lösen kann, aber das kann nur ein guter StB, der wirklich alle Informationen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986