Sozialamt , Zahlung bei Pflegebedürftigkeit?
Mein Mann hat heute einen Brief von seinem Bruder bekommen . Die Eltern ( beide ) sind Pflegebedürftig und die Rente würde für die Pflege nicht ausreichen. Deshalb wurde ein Antrag beim Sozialamt gestellt . Die Eltern wohnen im eigenen Haus , der Bruder durfte auf dem großen Grundstück ein Haus bauen . Wird da nicht das eigene Haus der Eltern als Bürgschaft für das Sozialamt genommen ? Haus und Grund ist ja da , könnte da mein Mann Post vom Sozialamt bekommen ?
Müssen wir da zuzahlen ?
1 Antwort
Hallo, Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern ab einem Jahresgehalt von 100.000 Euro. Da die Eltern Haus und Hof haben müsste das Haus veräussert werden um die Pflege zu finanzieren sofern auch keine Ersparnisse vorhanden sind. Das Schonvermögen, welches die beiden behalten dürfen liegt bei je Person 5.000 Euro.
VG