Grunderwerbssteuer bei Kauf von Erbengemeinschaft mit eigenen Eltern

1 Antwort

Die Erwerbsvorgänge zwischen Eltern und Kinder sind grundsätzlich frei. § 3 Nr. 6 GrdErwStG

Man könnte alles frei bekommen.

Die Übertragungen als Folge eines Erbfalles, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist auch befreit. § 3 Nr. 3 GrdErwStG

Wenn also die Eltern erstmal die beiden Anteile der Onkels übernehmen und später komplett an Euch abgeben, ist es ganz frei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich habe dasselbe Thema. Deshalb die Frage: Was verstehen Sie unter "Wenn also die Eltern erstmal die beiden Anteile der Onkels übernehmen"? Kann man im Sinne einer Erbauseinandersetzung einen Verkauf der Onkel an die Eltern durchführen?

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@amjr17

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann die Übertragung auf andere Erben, hier die Geschwister, grunderwerbsteuerfrei  erfolgen.

Wenn man das ganze "Kauf" nennt, dann klappt das nicht. Es muss eine Erbfolgeregelung sein. Die sollte auch nicht erst 10 Jahre nach dem Erbfall erfolgen, sondern relativ zeitnah. Sagen wir mal innerhalb von 3 Jahren.

Diese Sache sollte nicht ohne Beratung in Gang gebracht werden. Bei dem gesparten Geld, sollte die 238,- Euro für 2 Beratungsstunden bei einem versierten StB schon übrig sein.

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