Haus verkauf?

4 Antworten

Warum jieperst Du hier so rum - gemäß vertraglicher Vereinbarung hat der Käufer mit der Bezahlung Zeit bis zum 1. September ( Datum als letzer Tag die Überweisung zu veranlassen? oder bei Dir eingehend - was steht im Vertrag? ) und bis dahin hat der Käufer noch Zeit - warum sollte er denn auch vor Fristablauf bezahlen?

Immer diese Laien!

Der Notar teilt euch/ dir mit, wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und der Verkäufer bzw. seine finanzierende Bank das Geld überweisen muss.

Sind diese bereits erfüllt, hat der Verkäufer bzw. seine Bank noch bis zum 01.09. Zeit.

Also warum jetzt so einen Wind machen?

Und Sorgen macht man sich vorher, nicht wenn der KV bereits geschlossen wurde!

Wir kennen den Vertrag nicht. Was sollen wir denn dann schon dazu sagen können?

Sorgen solltest Du Dir erst machen, wenn bis 01.09. kein Geld geflossen ist obwohl wirklich alle Fälligkeitsbedingungen erfüllt sind.

der 01.09 ist ja noch nicht.
warum rufst du den K. nicht mal an ob er dir das Geld nicht jetzt schon überweisen kann.