Der Notar schickt Unterlagen nicht rechtzeitig an die Bank, wer haftet für die Verzugszinsen?

7 Antworten

Es scheint ja so zu sein, das die Notarin den Verkauf der Wohnung bearbeitet hat.

Was wundert ist, dass die Notarin keinen Notarvertreter haben soll. Wenn ein Notar urlaubsbedingt nicht in der Kanzlei ist, wird immer ein Notarvertreter bestellt. Dieser bearbeitet dann solche Standardsachen.

Hier geht es nicht um Besonderheiten, Ihr als Verkäufer der Wohnung möchtet ja nur, dass der Kaufpreis nicht an Euch fließt, sondern direkt an die Bank.

Ich sehe da gute Chancen. Aber dazu müsste, wie @Gandalf schon richtig schrieb, der Notarin die Fristanlage bekannt sein.

WEil die Rückfrage als Antwort und nicht als Kommentar eingesetzt wurde, für den Zusammenhang auch hier:

Da fängt es schon an: "umgehend" nicht mal "unverzüglich" was wenigstens heissen würde "ohne schuldhaftes verzögern."

Wenn so etwas, wo Termindruck herrscht geschickt wird, muss man schon Schreiben "die Rücksendung bis zum 29. 05. ist erforderlich um die Entstehung von Verzugszinsen zu verhindern.

Da liegt ein Grund für eine gewisse Sorglosigkeit der Notarin.

Dann fällt mir auf, es geht um 100.000,- Euro, aber 72,- Euro am Tag sind 26.280,- Euro. Wenn überhaupt müssen das die Verzugszinsen für die Gesamtsumme sein.

Wenn ausserdem die Kreditzusage der Bank Anfang Mai erfolgte, warum wurden diese wichtigen Dokumente erst 7 Tage (wegen Pfingsten) 4 Arbeitstagen vor Fristablauf an die Notarin gingen.

Man überlege sich, Absendung 22. 05., bei der Notarin am 26. 05., damit es am 29. 05. wieder bei der Bank ist, muss es allerspätestens am 28. 05. abgesendet werden. also exakt 2 Tage dafür dass der Wohnungskäufer Zeit hat zur Notarin zu gehen. Beide müssen entsprechend Zeit haben, in diesem Fall aber Urlaub der Notarin. Zwar muss die einen Notarvertreter haben, aber mit der Formulierung "umgehend" und ohne Hinweis auf Fristablauf, bzw. Fristbeginn für die Zahlung der Verzugszinsen, kann man da nur sehr schwer Ansprüche ableiten.

Z. B. hätte ja auch der Wohnungskäufer in Pfingsturlaub sein können. 

Ich halte einfach die Fristen für zu kurz gesteckt. Schließlich hätte die Bank die Sachen locker 10 Tage früher versenden können.

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Der Wohnungsverkauf war bereits Mitte April. Der Kaufpreis soll Ende Juni gezahlt werden, weil wir dann auch ins neue Haus ziehen. Da das Haus noch renoviert werden soll brauchten wir die Zwischenfinanzierung für diesen Monat. Die Finanzierung für das Haus wurde mir bereits Anfang Mai zugesagt. Dafür wurde der Kaufvertrag der Wohnung benötigt um alles abzuschließen. Damit die Bank sieht was aus dem Erlös der Wohnung übrig bleibt u ihre Zwischenfinanzierung gesichert ist. Nach der darlehenszusage bekam ich eine Liste mit Dokumenten die ich zurückschicken sollte. Ua die Abtretung. Die anderen Abtretungen schickte die Bank selbstständig an Notarin u Käufer der Wohnung. Da wusste ich gar nichts von. Auf dem schreiben steht, dass es umgehend zurück gesandt werden soll. Auch wenn die Notarin nicht am Hauskauf beteiligt ist, kann sie solch Unterlagen doch nicht einfach liegen lassen ohne zumindest bei mir nachzufragen. Es sind da. 72€ Euro Verzug am Tag. 5% über basiszins, welcher bei 4,... Irgendwas liegt.

Da fängt es schon an: "umgehend" nicht mal "unverzüglich" was wenigstens heissen würde "ohne schuldhaftes verzögern."

Wenn so etwas, wo Termindruck herrscht geschickt wird, muss man schon Schreiben "die Rücksendung bis zum 29. 05. ist erforderlich um die Entstehung von Verzugszinsen zu verhindern.

Da liegt ein Grund für eine gewisse Sorglosigkeit der Notarin.

Dann fällt mir auf, es geht um 100.000,- Euro, aber 72,- Euro am Tag sind 26.280,- Euro. Wenn überhaupt müssen das die Verzugszinsen für die Gesamtsumme sein.

Wenn ausserdem die Kreditzusage der Bank Anfang Mai erfolgte, warum wurden diese wichtigen Dokumente erst 7 Tage (wegen Pfingsten) 4 Arbeitstagen vor Fristablauf an die Notarin gingen.

Man überlege sich, Absendung 22. 05., bei der Notarin am 26. 05., damit es am 29. 05. wieder bei der Bank ist, muss es allerspätestens am 28. 05. abgesendet werden. also exakt 2 Tage dafür dass der Wohnungskäufer Zeit hat zur Notarin zu gehen. Beide müssen entsprechend Zeit haben, in diesem Fall aber Urlaub der Notarin. Zwar muss die einen Notarvertreter haben, aber mit der Formulierung "umgehend" und ohne Hinweis auf Fristablauf, bzw. Fristbeginn für die Zahlung der Verzugszinsen, kann man da nur sehr schwer Ansprüche ableiten.

Z. B. hätte ja auch der Wohnungskäufer in Pfingsturlaub sein können. 

Ich halte einfach die Fristen für zu kurz gesteckt. Schließlich hätte die Bank die Sachen locker 10 Tage früher versenden können.

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Renny: Ich rege an, folgendes zu bedenken:

Grundssätzlich ist es die Aufgabe des Darlehensnehmers und nicht der Notars, die zur Auszahlung des Darlehens erforderlichen Bedingungen und Auflagen der finanzierenden Bank gegenüber zu erfüllen.

Der Hauskauf erfolgte über einen anderen Notar zeitlich nach dem Verkauf der ETW und folglich auch dem Darlehesvertrag mit der Bank. Die Abtretung eines ersten Kaufpreisteils von 100 000 € an die Bank konnte deshalb nicht im ETW-Kaufvertrag integriert werden.

Es war deshalb Sache des Verkäufers und Darlehensnehmers, in Änderung des Zahlungsempfängers lt. Kaufvertrag den Käufer unwiderruflich anzuweisen, als erstes 100 000 an die Bank auszukehren und ihn um eine schriftl. Zahlungsbestätigung zu ersuchen; beides hätte der Verkäufer sofort der Bank vorlegen können.

Ungeachtet dieser Beurteilung erscheint es mir unerklärlich, dass ein Angestellter in Abwesenheit der Notarin nicht zur Weiterleitung einer „simplen“ Abtretung an die Bank befugt und in der Lage sein sollte.

Die Berechnung der Verzugszinsen kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen; sind hierin etwa Bereitstellungszinsen enthalten?

Wo wurde festgelegt, daß die Notarin  bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bearbeitung abschließen muß?

Wer hat den 29.05. als Termin für den Kaufpreis wo festgelegt? War ebendiese Notarin dabei beteiligt?

Haftung setzt einen begründeten Anspruch voraus. Woraus leitest Du diesen ab?

An wen sind denn die Verzugszinsen überhaupt zu zahlen? An den Verkäufer des Hauses? Hast Du nicht berücksichtigt, daß Du Deinerseits der Bank Darlehenszinsen erst ab Auszahlung des Darlehens zahlen mußt? Diese ersparten Aufwendungen müssen doch mit in die Kalkulation einfließen. Schon die Schadenshöhe kann also nicht stimmen.

Sodann vermisse ich beim Schadensgrund jede konkrete Darlegung dazu, woraus die Notarin verpflichtet ist, die Sache in einer bestimmten Frist zu bearbeiten.