Haus geerbt bei Hartz4, muß ich verkaufen?

3 Antworten

Wenn du in einem Eigenheim wohnst und ALG II , also Harz 4, beziehst oder beantragst wird es laut § 12 SGB II als Vermögen gewertet und ist dadurch verschont.

jedoch solltest du bei §12 beachten:

§12 - Berücksichtigendes Vermögen:
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

1.angemessener Hausrat,

2.ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,

3.von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,

4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,

5.Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,

6.Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.

Denn als Vermögen gilt nur das, was ihr beim Erstantrag von ALG II schon besessen habt. Also euer geerbtes Haus gilt nun als Einkommen und wird nicht geschützt.
Da das Erbe nun als Einkommen gilt wird es durch 6 geteilt und euch 6 Monate lang zum ALG II angerechnet.

Das heißt im Klartext,ihr bekommt die nächsten 6 Monate kein Harz4 laut § 11 SGB II Absatz 3.

Nach sechs Monaten wird das Haus als Vermögen eingestuft und ist geschützt (siehe oben).

Hoffe ich konnte helfen :)

Patrick

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Kerbarus 
Fragesteller
 06.03.2019, 11:20

Danke Patrick,

wenn wir das Haus nicht verkauft kriegen, oder sehr spät weil kein Käufer zu finden oder sonstwas,.. anders.. ab wann sagt das Arbeitsamt wir zahlen nicht mehr ? Wie ist das, wenn das Haus bis dahin noch nicht verkauft ist, kann man Überbrückungsgeld beantragen ? Wie soll man sonst 6 Monate ohne Geld auskommen ?

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Patrick93  06.03.2019, 12:46
@Kerbarus

hmm so genau weiß ich das nicht, aber hast du schon mit deinem Ansprechpartner beim Amt gesprochen? Der kann dir den Ablauf genau erklären und dir auch helfen mit weiteren Anträgen.
Du musst bedenken, dass der Wert der Immobilie und die Nachfrage immer noch weitere Faktoren sind um ein haus zu verkaufen, aber da ich kein Immobilienmarkler bin, kann ich dir dabei nicht helfen.

Auch kenne ich die genauen abläufe des Arbeitsamtes nicht.
Wie gesagt, ruf da einfach mal an und frage nach und wenn du einen netten Bearbeiter hast/bekommst, wird er dir bestimmt auch helfen.

Sorry, dass ich dir damit nicht so viel weiterhelfen konnte.
Wünsche dir trzd viel Glück!
Liebe Grüße
Patrick

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Andri123  06.03.2019, 13:29
@Kerbarus

Vermutlich wird das jobcenter darlehensweise weiter zahlen. Bis zum Geldzufluss.

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Kerbarus 
Fragesteller
 07.03.2019, 00:12
@Patrick93

Hallo und danke nochmals, Patrick

Leider ist unser Sachbearbeiter keiner zu dem man wirklich vertrauen haben kann, daher wird das Nachfragen nicht so ganz einfach. Bescheid dass da eine Erbschaft im Raum steht hat er aber schon, bzw. hatten wir ihm schon gesagt, allerdings noch das es in der Schwebe ist.

Wenn Dir noch was einfällt wär toll wenn Du Dich bei mir meldest :-)

Liebe Grüße
Kerbarus

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Kerbarus 
Fragesteller
 07.03.2019, 00:13
@Andri123

Danke für die Antwort, Andri, das hoffe ich, denn wie sollen wir sonst über die 6 Monate drüber kommen.

Schöne Grüße
Kerbarus

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BillGehts1990  11.03.2019, 11:07
@Kerbarus

Bis zur Klärung des Falls wird euch euer Hartz-Bezug erstmal auf Eis gelegt. Schreib hier wieder um uns zu informieren. Der Fall ist intressant. Ihr müsst aber Hundert Pro eure ganzen Hosen runterziehen und zeigen dass das Haus unter das Schonvermögen wohl fällt. Es sei denn der Wert übersteigt den Selbstgenutzen Wohneigentumswert gem.§ 12 !!!

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@Patrick93 NEIN, ein Erbe ist kein "Einkommen" sondern Erbe. D.h. das JobCenter wird deine "wirtschaftliche Situation" der H4-Bezieher neu ermitteln. Macht euch auf ein längeres Interview gefasst und auf die Beibringung tausender Belege über den Wert des Hauses. Richtig ist aber von Patrick93 dass ihr als Hartzer ein Anspruch auf Schonvermögen habt. Ihr seid also ZWEI Hartzer, was bedeutet dass EUER Erbe nicht durch ALLE 6 Mitbewohner "geteilt wird". Die Mitbewohner sind nur Mitglieder der BG und das Erbe ist EUER Erbe. Nicht von allen 6. Ok, also : Ihr müsst das Haus tatsächlich selber bewohnen und das Haus muss gem. dem § 12 "angemessen" sein. Im Zweifel geht vor Gericht und lasst ein Sozialgericht entscheiden und nicht der Beamtenfurzi im H4-Amt. Ich schätze euren Fall als bedeutungslos ein, denn wer zu 6 als Hartzer in einem 90 qm Hütte lebt, der wird wohl weiter Hartzen dürfen. Also lasst es ruhig darauf ankommen. WENN das Haus Millionen wert wäre...wäre es AUS mit dem Rumhartzen. :-D Leider wa´?????

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo BillGehts,

wir sind nur zu zweit, wo die 6 angesprochenen Bewohner herkommen weiß ich nicht, Patrick sprach glaub ich von 6 Monaten. Wie ist es bei "nur" 2 Hartzern wie Du es ausdrückst ;-) Wie ist es da, kann da einer alleine einziehen ? Und wie ist das mit dem "zuviel" an qm ? Fällt Hartz4 dann komplett weg ? Es müssen ja auch laufende Kosten wie Wasser, Strom usw. gezahlt werden.
Das Haus hat einen geschätzten Wert von 25tsd, das Problem ist das anhängende Grundstück. Geschätzter Wert zusammen ca. 160tsd.

Danke für die Hilfe.

BillGehts1990  24.03.2019, 10:13

im SGB II und in der Rechtssprechung wird ja oft das Wort „angemessener Wohnraum“ bei Hartzern gesprochen. D.h., deine Frage ob ihr weiterhin Geld bekommt oder das Haus als Vermögen betrachtet wird und ihr vom Geldhahn abgedreht werdet, wird dann die Behörde entscheiden. Ihr könnt dann immer noch zum Sozialgericht gehen und wegen dem Schonvermögen Klage einreichen. Ich bin mal gespannt was ihr da erreicht. Schreib nochmal! Aber so wie ich den Gesprächsverlauf gelesen habe, hast du dem Sachbearbeiter anscheinend noch gar nichts von dem Erbe erzählt oder? ;))))

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