Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung brutto o. netto angeben?
Wenn man Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung angeben will, nimmt man als private Person dann brutto o. netto Betrag?
2 Antworten
Es ist der Bruttorechnungsbetrag, abzüglich des Material (natürlich mit der darauf entfallenden Umatzsteuer), die die Grundlage für die Berechnung des Abzugsbetrags ist. Also Handwerkrrechnung (ohne material) davon 20 %, höchsten 1.200,- euro (20 % von 6.000,-) von der Steuerschuld kürzen.
Als Privatmensch bitte immer die Brutto-Preise nehmen.
Nur für Firmen ist der Netto-Preis interessant:
Die Umsatzsteuer zahlt in Deutschland der Endverbraucher - also Privatmensch. Wenn Firmen etwas einkaufen, dann ziehen sie diese Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer, die sie in ihren Verkäufen drin hatten, ab.
Also ein Beispiel: Sägewerk verkauft das eigene Holz (selbst angebaut und gefällt) gesägt an einen Schreiner. Preis 100,- € + 19 % Umsatzsteuer (19,- €). Der Schreiner baut aus diesem Holz Möbel. Diese verkauft er für 1.000,- € + 19 % Umsatzsteuer (190,- €) an dich.
Was passiert? Du zahlst 1.190,- € und hast neue Möbel in deiner Wohnung. Das Sägewerk meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 100,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 19,- €, welche er dem Finanzamt überweist (die 19,- €). Der Schreiner meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 1.000,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 190,- €. Diese überweist er allerdings nicht dem Finanzamt, denn er hat ja Holz eingekauft und weiterverarbeitet. Für dieses Holz hat er 19,- € Umsatzsteuer bezahlt. Diese 19,- € zieht er von den 190,- € ab und überweist dem Finanzamt also nur 171,- €. Das Finanzamt hat also 19,- + 171,- = 190,- € Umsatzsteuer erhalten.
Die Umsatzsteuer müsstest also eigentlich du an das Finanzamt zahlen. Aber liste mal sämtliche Einkäufe auf..... oder noch besser: berechne von diesen Einkäufen noch Steuer obendrauf (also netto einkaufen und dann Steuer berechnen und so weiter)...