Handwerkerrechnung splitten, um Steuern zu sparen?

2 Antworten

Der Abzug von 1.200,- Euro kommt darüber zustande, dass man 20 % von höchstens 6.000,- Euro pro Jahr abziehen kann.

wichtig:

  • die Ausgabe muss durch Überweisung beglichen werden

  • Aus der Rechnung ist der Materialanteil herauszurechnen.

  • es darf keine Neubaumaßnahme sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoBecker  15.11.2010, 19:23

Das Wesentliche - also die 1.200 als Bemessungsgrundlage versus Abzugsbetrag - hätte ich hier glatt überlesen und falsch geantwortet.

0

Du kannst nicht "splitten", sondern nur der Handwerker. Und die Leistungserbringung muß auch noch "gesplittet" werden, also einen Teil in diesem Jahr, einen Teil im nächsten Jahr. Und bei solch getrennter Leistungserbringung sind dann ohnehin getrennte Rechnungen nötig.

Aber ein "Umbau"? Welcher Art? Dazu heißt es im maßgeblichen BMF-Schreiben (www.kuerzer.de/hndl2010) unter Textziffer 20: "Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen."

Ach ja, und dort kannst Du auch gleich das Grundsätzliche und Höhe und Art der begünstigten Aufwendungen/Zahlungen nachlesen.