Handwerkerrechnung splitten, um Steuern zu sparen?
Hallo.
Ich hoffe, dass sich in diesem Forum nette Leute finden, die mir weiterhelfen können. Danke schon einemal im Voraus für eventuelle Antworten.
Zur Sache: Bei uns zu Hause steht ein größerer Umbau an. Die Kosten dafür werden sich mit Sicherheit auf mehr als 1.200 Euro belaufen, also den Betrag, der pro Jahr steuerlich absetzbar ist. meine Frage ist, ob ich eine Anzahlung von 1.200 Euzro in diesem Jahr machen kann, und den Rest im nächsten Jahr zahlen kann, um dadurch Steuern zu sparen. Mit anderen Worten, ob ich die Handwerkerrechnung splitten kann?
Vielen Dank!
2 Antworten
Der Abzug von 1.200,- Euro kommt darüber zustande, dass man 20 % von höchstens 6.000,- Euro pro Jahr abziehen kann.
wichtig:
die Ausgabe muss durch Überweisung beglichen werden
Aus der Rechnung ist der Materialanteil herauszurechnen.
es darf keine Neubaumaßnahme sein.
Das Wesentliche - also die 1.200 als Bemessungsgrundlage versus Abzugsbetrag - hätte ich hier glatt überlesen und falsch geantwortet.
Du kannst nicht "splitten", sondern nur der Handwerker. Und die Leistungserbringung muß auch noch "gesplittet" werden, also einen Teil in diesem Jahr, einen Teil im nächsten Jahr. Und bei solch getrennter Leistungserbringung sind dann ohnehin getrennte Rechnungen nötig.
Aber ein "Umbau"? Welcher Art? Dazu heißt es im maßgeblichen BMF-Schreiben (www.kuerzer.de/hndl2010) unter Textziffer 20: "Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen."
Ach ja, und dort kannst Du auch gleich das Grundsätzliche und Höhe und Art der begünstigten Aufwendungen/Zahlungen nachlesen.