Hausverwaltung - Steuern sparren

3 Antworten

Wenn Ihr das schon seit 20 Jahren so macht, dann habt Ihr aber eine ganze Menge Steuern zu viel bezahlt. Habt Ihr denn keinen Steuerberater oder irgendeine andere sachkundige Person gehabt, die Euch steuerlich beraten hat?

Selbstverständlich kann man Fahrtkosten zu den Mietobjekten geltend machen. Da kann man entweder € 0,30/km ansetzen oder eine Vollkostenrechnung (= Gesamtkosten PKW inklusive Abschreibung ./. Gesamtfahrleistung x Fahrleistung Mietobjekt) aufmachen.

Wenn Ihr mehrere Objekte habt, dann teilt Ihr die Kosten entsprechend anteilig auf und tragt die in Anlage V als Verwaltungskosten ein und zwar bei dem jeweiligen Familienmitglied.

Das Absetzen von Werbungskosten hat nichts mit Trickserei zu tun, sondern ist selbstverständlich zulässig.

Eine eigene Hausverwaltung zu gründen ist doch absolut unnötig. Damit man die Kosten absetzen kann, müßte die Einnahmen haben. Ihr müßtet also Euch selbst eine Verwaltungsvergütung zahlen. Da dann aber Einnahmen und Ausgaben vorliegen, müßtet Ihr alljährlich eine weitere Steuererklärung abgeben. Zusätzliche Kosten wie Gewerbeschein u.ä. kämen hinzu. Außerdem steht Ihr dann als Gewerbetreibender im Radar des Finanzamts. So kann man sich selber das Leben schwer machen!

und zwar bei dem jeweiligen Familienmitglied.

Das ist entweder unzutreffend oder es ist missverständlich geschrieben.

Gemeinsam getragene WK gehören in die Anlage V der Feststellungserklärung. Das Ergebnis wird dann auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt und von Amts wegen in die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Beteiligten aufgenommen.

Vom Einzelnen getragene WK sind dem Grunde und der Höhe nach Sonder-WK. Gesetzestechnisch gibt es das aber gar nicht, weil es aus § 21 keinen Verweis auf § 15 (1) Nr. 2 gibt. Trotzdem wird es aber so gemacht - denn es geht ja nicht anders.

Die Sonder-WK kommen in die Anlagen FB der Feststellungserklärung, zusammen mit den zu verteilenden Einkünften der Gesamthand.

Also eigentlich ganz einfach.

0
@EnnoBecker

Zusätzliche Kosten wie Gewerbeschein u.ä. kämen hinzu. Außerdem steht Ihr dann als Gewerbetreibender im Radar des Finanzamts

Nein. Es bleibt "Verwaltung eigenen Vermögens". Das ist kein Gewerbe. Gewerbe wird es erst, wenn zusätzlich für einen Dritten die HV mit übernommen wird.

0
@EnnoBecker

Es ist ganz einfach unglücklich gefragt: Du siehst hier offenbar eine Eigentümergemeinschaft. Ich interpretiere die Wendung "zusammen" (und nicht etwa: "gemeinschaftlich") dahin, dass sich die Immobilien schon auf die einzelnen Familienmitglieder aufteilen. Also nix Gesamthand. Und wieviel Autos die da haben steht auch nirgendwo!

0
@Privatier59

Naja, ich finde ja auch, dass man nichts überstürzen sollte. Nach 20 Jahren kann man mal so langsam mit ersten Überlegungen beginnen, was da eigentlich passiert und was passieren soll.

0
@EnnoBecker

Vor langer langer Zeit hatte ein Studienkollege mal ein Zimmer in einem Haus angemietet, das einer Erbengemeinschaft gehörte. Die Einnahmen unter sich aufgeteilt hatten die, indem sie das Geld in bar abhoben und auf dem Tisch in Anwesenheit aller Teilhaber "Häufchen" bildeten. Sein Vorteil war es: Die letzten beiden Mieten haben die ihm garnicht mehr abgebucht und das auch nicht gemerkt. Soviel zum Organisationstalent mancher Vermieter.

0
@Privatier59

Na, ob das ein probates Mittel zum "Steuern sparren (sic!)" ist, darf bezweifelt werden.

0

Die 30Cent/km abschreibung nutzen wir schon...

Jedoch war die Intention meiner Überlegung der Hausverwaltung eher zur allgemeinen steuerlichen Absetzung für z.b ein Personenkraftwagen . ( da wir in geraumer Zeit ein neues kaufen wollen ) "Leider" sind wir beide ( Ehepartner ) Beamte..persönlich kenn ich mich leider zu wenig mit dem Thema " steuern" aus, deswegen dachte ich man kann vielleicht etwas über unsere Nebeneinkünfte machen, aber das scheint ja auch im kleinen Rahmen zu laufen.

Hier kennen sich ja einige super aus , deswegen wollte ich nochmal Fragen ob ihr vielleicht einen Weg kennt den Personenkraftwagen steuerlich abzuschreiben/geltend zu machen. Wir sind wie gesagt Beamte und haben Nebeneinkünfte aus Mieten von ca 60-70tEuro/Jahr sowie eine Nebentätigkeit von ca 20.000Euro gewinn /jahr ( wobei hier gewinnmarge sehr hoch ist also Umsätze gleichen fast Gewinnen) ,die jedoch im moment über eine "Universitäts-Nebenfirma" (gemeinschaftlich ) läuft .

Also eine Erbengemeinschaft?

Wo setzt Du da dieFahrtkosten von 6.000 km zu 0,30 €/km = 1.800 € an? Ich hoffe mal nicht als Sonderwerbungskosten in Anlage FE 1, sondern läßt Dir das in dieser Höhe von der Gemeinschaft, also in der Anlage V, erstatten. Dann beteiligen sich alle an Deinen Fahrten.

Ob sich ansonsten die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft lohnt, aus der Du dann noch ein paar Euro mehr von Deinen Familienmitgliedern auf deren Kosten bekommst, mußt Du mit denen besprechen. Sie müssen ja dem Verwaltungsvertrag zustimmen. Tendenziell würde ich sagen, sei froh, wenn sie Dir das km-Geld erstatten.