Haftpflichtversicherung Handyschaden?
Hallo, ich habe vorgestern auf dem Balkon meiner Mutter ihr Handy nehmen wollen, leider ist es abgeschmiert und voll mit dem Display auf dem Beton gegenallt.
Jetzt habe ich dass meiner HP gemeldet und die wollen auch eine Rechnung.
Dass Problem ist dass ich Selber es vor etwa 2,5 Jahren für Ihr auf meinen Namen gekauft habe und Sie es bezahlt hat, also bei mir.
Sie ist etwas älter und hat keine Ahnung was Internet und so angeht
Ich finde die Rechnung gerade nicht aber ich könnte noch finden oder denn Händler Fragen.
Was wird die Versicherung sagen? Ich habe es Verursacht und die Rechnung geht auf meinen Namen ?
Es ist jetzt auch nicht dass teuerste, ein Gigaset was aktuell 300€ Kostet aber ich habe wenig Geld und Zahle schon Jahre für die HP die eben dafür gedacht war.
3 Antworten
Was wird die Versicherung sagen? Ich habe es Verursacht und die Rechnung geht auf meinen Namen ?
Wenn du den Eigentumsübergang nicht nachweisen kannst, wird die Versicherung das als dein Handy betrachten und eine Regulierung ablehnen.
Wenn ihr im selben Haushalt wohnt, wird die Versicherung eine Begleichung ohnehin ablehnen.
Wenn du das Handy in die Hand genommen hast, um deiner Mutter in irgendeiner Form zu helfen (z. B. um etwas einzurichten), ist das ein Gefälligkeitsschaden - auch hier zahlt die Versicherung nur, wenn Gefälligkeitsschäden explizit mitversichert sind.
Und sollte die Versicherung doch zahlen, zahlt sie nur den Zeitwert des Handys - und der dürfte hier nicht mehr sonderlich hoch sein.
Melden kannst du den Schaden dann mal. Aber erwarte keine großen Summen. Ein Smartphone ist nach 3 Jahren abgeschrieben, das entspricht auch ungefähr der durchschnittlichen Lebenserwartung. Der Zeitwert dürfte damit maximal bei 1/3 des ursprünglichen Beschaffungswertes liegen, eher noch deutlich darunter.
Reparaturkosten, die den Zeitwert des Handy übersteigen, wird die Versicherung nicht übernehmen.
PS: Dass Preise gerade bei Elektronik schwanken, ist normal. Aber welches Smartphone ist als identisches Modell heute 100 € teurer als vor zwei Jahren?
Für die Versicherung sieht das aus, als ob das Dein Gerät wäre. Damit wäre es kein Versicherungsfall.
Und selbst wenn es ein Versicherungsfall wäre, würde ja nicht der Kaufpreis gezahlt werden, sondern der Zeitwert. Wie hoch der ist kann man sich bei genauer Angabe des Typs ergooglen. Kann sein, dass der nur noch bei der Hälfte des Neuwerts liegt.
Das Ding ist hier 2,5 Jahre alt. Da sind 50% noch konservativ geschätzt.
Also vielleicht 30%, 90,-€, welche aber ja von der Versicherung ohnehin nicht gezahlt werden wegen des falschen Rechnungsempfängers.
Aber entsprechend schuldet er seiner Mutter auch höchstens 90,-€. Und das auch nicht, wenn er das Handy nur ihr zum Gefallen in die Hand genommen hat. Also mein Kind hat bessere Technik als ich und nimmt meine Sachen höchstens in die Hand, um für mich an den Einstellungen etwas zu ändern oder so.
Ja, das alte Problem. Der Eigentümer von Gebrauchsgegenständen weigert sich emotional den Wertverlust als bestehend anzuerkennen. Ältere Autofahrer beziffern den Marktwert ihres Mercedes immer noch mit dem Betrag der im Kaufvertrag steht, ungeachtet des Umstands, dass damals noch Kohl der Bundeskanzler war. Bei objektiver Betrachtung halte ich 50% als die absolute Untergrenze.
Ja. Nebenbei, Ich hab ja vor fast 2 Jahren einen Golf VII geerbt. Da komme ich über mobile.de jetzt auf ungefähr den gleichen Wert wie damals. Die Preise für gute Gebrauchtwagen hatten ja kräftig angezogen.
Sieben Jahre alt ist er nun schon, für mein Gefühl auch noch so gut wie neu...
Nein sogar im gegenteil es ist 40% Teurer
Ich meine dass der beschaffungswert gilt bzw die reparatur
Ich muss es ja ersetzen
Es braucht die Versicherung aber nicht zu interessieren wieviel das Smartphone heute neu kostet. Die muss nur den Zeitwert des beschädigten Geräts zu erstatten. Der berechnet sich aber nach dem damaligen Kaufpreis.
Sie irren, Haftpflicht nicht hausrat?
Die Haftpflicht muss denn Schaden Bezahlen denn ich verursacht habe, gehe ich mal von einen Totalschaden was hier aber nicht der Fall ist dann muss dass gerät ersetzt werden und dafür ist die Haftpflicht
Angenommen sie machen bei einen bekannten was kaputt, da können Sie ja auch nicht sagen dass Sie nur 30% Bezahlen
Wenn Du alles besser weißt, hättest Du hier nicht nachfragen brauchen.
Die Hausratversicherung ist NEUWERTversicherung. Da bekomt man den Neupreis.
Die Haftpflichtversicherung geht immer und ohne Ausnahme auf den Zeitwert. Mehr gibt es nicht.
Goggle das mal!
Und doch: Wenn man etwas kaputt gemacht hat, muss man kein neues Teil kaufen. Man muss den Zeitwert ersetzen, mehr nicht.
Wenn das mit den 40% stimmt hat das Smartphone 215 Euro gekostet. Bei einem Wertverlust von 50% ist das heute nur noch etwa 107 Euro wert. Das ist der Schaden der zu ersetzen ist. Nicht aber etwa der Neupreis.
Genau so ist es. Der Schaden ist der Wert eines gleich alten und in gleichem Zustand befindlichen Smartphones.
Ist ja auch egal da es am Thema total vorbeigeht
Nein ich weiss Natürlich nicht alles sonst würde ich die Frage nicht stellen
Dass Handy muss ja auch nicht ersetzt werden sondern repariert werden
Nichts für ungut
Ich finde außerdem auch die Rechnung nicht
"Nein sogar im gegenteil es ist 40% Teurer
Ich meine dass der beschaffungswert gilt bzw die reparatur
Ich muss es ja ersetzen"
Sorry, riesengroßer Blödsinn!
Eine Haftpflichtversicherung zahl nur den Wert, den Zeitwert, was ein Gegenstand zum aktuellen Zeitpunkt Wert war, nicht mehr und nicht weniger!
Nur eine Hausratversicherung zahlt den Neuwert, also das, was eine Wiederbeschaffung kostet!
Wer keine Ahnung hat, sollte leise bleiben!!!
"Was zahlt die Haftpflichtversicherung Zeitwert?
Beim Zeitwert verhält sich das anders: Der Versicherer erstattet dir nicht den Betrag, den dein Gegenstand zum Zeitpunkt seines Kaufs hatte. Stattdessen zahlt er dir die Kosten, die dem Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens entsprechen."
Den genauen Zeitwert kann man nur ermitteln wenn man alle Daten kennt. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dann wäre ein Displayaustausch möglicherweise teurer als der Restwert hoch ist.
Nebenbei für die Zukunft, falls Du ihr erneut beim Bestellen behilflich bist: Mein Kind gibt mich in solchen Fällen trotzdem als Rechnungsempfänger an, auch wenn er per PayPal zunächst bezahlt. Und ich überweise ihm dann per Konto den Betrag.
Ja stimmt sehe ich ja auch so aber da habe ich damals eben nicht so gemacht 🙆♂️
Nun ja angenommen ich hätte es ihr Geschenkt, dann ist auch ihres was ich nun platt gemacht habe
Auch hier muss ich denn schaden Bezahlen oder
Nun ja es hatte vor 2 Jahren 200€ gekostet und jetzt sind es 300€
Es muss repariert werden nicht ersetzt werden
Wir wohnen nicht zusammen
Ich wollte etwas Schauen auf ihren Handy