Kann der Kontrolleur sehen, wann er welches SchokoTicket in Vergangenheit wo gescannt hat?
Ich bin in Vergangenheit mit einem Zug nach Köln gefahren. SchokoTicket ist in Köln wohl nicht mehr gültig.
Der Kontrolleur hat sofort einen Ausweis gefordert und meine Daten, FALSCH!, eingetragen. Er hat meinen Namen falsch geschrieben (trotzdem erkennbar) und meine Schule als Wohnort angegeben.. (da Schülerausweis vorgezeigt). Ich erwähnte nichts, damit die Chance diese Rechnung zu bezahlen sinkte.
Jetzt habe ich die Rechnung von meiner Schule erhalten, die Wissen nichts davon, aber haben mir halt den Brief gegeben: Ich habe es gesehen und hätte nicht gedacht, dass es „auffliegt“, auch, wenn es meine Schule ist.
Jetzt möchte ich mich telefonisch dort beschweren, dass es zu Unrecht war und die Daten, besonders der Wohnort, ja nicht Mal richtig aufgenommen wurden, weshalb ich die Rechnung nicht bezahlen werde. Jedoch fällt es auf, wenn der Kontrolleur nachsehen kann, ob er das SchokoTicket in Vergangenheit gescannt hat bzw. wann und wo. Das bereitet mir halt Sorgen. Würde mich über eine Antwort freuen, LG
2 Antworten
Dein wilder Alarm wird nicht dazu führen, dass Du nicht zahlen musst!
Backe mal lieber kleinere Brötchen und sehe Deinen Fehler ein und bezahle!
Hätte der Kontrolleur damals den Schülerausweis nicht akzeptiert, hätte er auch für die Personenfeststellung die Polizei rufen können.
Wenn man Deinen Blödsinn/Mist liest, wäre er damit wohl auch besser gefahren.
Tja, immer diese frechen und undankbaren Schwarzfahrer, typisch!
Erstens war es nicht meine Intention schwarz zu fahren, da ich nicht wusste, dass das Ticket in diesem Gebiet nicht gültig war und der Kontrolleur, inklusive deine Antwort waren auch nicht wirklich freundlich. Typisch Alman. Hättest dir diese unnötige Antwort sparen können.
Bist du volljährig?
Wenn ja, würde ich die Rechnung an deiner Stelle lieber zeitnah bezahlen. Die Schule muss auf Anforderung nämlich deine Adresse herausgeben. Und ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, deine Adresse beim Einwohnermeldeamt abzufragen. Die dabei zusätzlich entstehenden Kosten sind ebenfalls von dir zu tragen, ebenso die Kosten für ein Inkassobüro, das irgendwann beauftragt werden wird.
Hilft nicht. Das war nicht meine Frage - aber gut.