Muss ich Rechnungen meiner verstorbenen Frau bezahlen?

5 Antworten

Ja klar, wenn du Erbe bist, muss Du zahlen. Wieso Verzinsung, die Rechnung lag Dir als Erbe ja bislang nicht vor. Für Zinsen gibt es keine Rechtsgrundlage.

correct  29.06.2018, 21:25

"die Rechnung lag Dir als Erbe ja bislang nicht vor" - das ist auch nicht die Grundlage für Zinsen.

Wenn das ganze rechtens ist, sind natürlich auch diese zu bezahlen.

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Als Erbe haftest Du grundsätzlich auch für alle Schulden.

Aber jetzt prüfst Du erst einmal, ob die Forderung, die ja gegen Deine verstorbene Frau war, überhaupt noch gültig ober bereits verjährt ist.

Verjährungsfrist ist 3 Jahre (Par. 195 BGB) und beginnt am 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (par. 199 BGB).

Dann prüfst Du zusätzlich, ob die Forderung zu recht besteht und die Rechnung gültig ist, also wofür und vom wem ist sie ausgestellt und welches Geschäft liegt nachweisbar zugrunde.

Denn hier kenne ich eine gängige Betrugsmasche, Erben mit zeitlicher Verzögerung fingierte unbezahlte Rechnungen des Verstorbenen zu präsentieren. Die Summen sind meist nicht sehr hoch und i.d.R. zahlen die Erben, da sie die Rechnung als richtig ansehen und nicht nachvollziehen bzw. nachvollziehen können.

Ist die Forderung korrekt und noch gültig, dann muss Du zahlen, und zwar incl. der Zinsen.

EnnoWarMal  30.06.2018, 08:51

Ablaufhemmung prüfen nicht vergessen!

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Wenn Du Erbe bist, dann sind das jetzt Deine Rechnungen.

Guten Morgen,

da würde ich mir einen Rat beim Anwalt holen. Ich denke wenn du das Erbe von Ihr annehmen tust, musst du auch die Schulden zahlen.

LG Janko

Wenn du die Erbschaft nicht ausgeschlagen hast.