Grundstückswertermittlung / Schenkungssteuer - welche Abzüge möglich?

2 Antworten

Radler

Du hast doch selbst - fern jeder Steuer-Verkürzungs-Absicht - die Immobilie bewertet und danach den Kaufpreis gebildet und bist mit dem Verkäufer einig geworden.

Schwarzgeld ist nicht geflossen.

Du kennst sehr wohl den Unterschied zwischen Bodenrichtwert und aktuellem Marktwert.

Du hast das "Hinterland" (= Garten) nicht als Bauland eingeschätzt, was richtig ist.

Du hast die Afa berücksichtigt, die voraussichtliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer, den Pflegezustand des Hauses und der Außenanlagen.

Die Höhe der Kosten für Reparaturen wurden berücksichtigt.

Dir sind Begriffe wie Marktresonanz- Zuschlag und -Abschlag geläufig.

Was um alles in der Welt erwartest du von uns, die wir die Gegebenheiten nicht kennen?

Von einem voreiligen Gutachten rate ich ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn man ein Haus mit Grundstück deutlich unter Wert kauft, um was auch immer zu tricksen, lässt sich das nicht schönrechnen, außer das Haus ist eine abbruchreife Bruchbude. Du kannst den Wert auch nicht runterrechnen, weil der Garten nicht bebaut werden darf. Gärten haben das so an sich, dass man kein zweites Haus darauf bauen kann. Außer das Grundstück ist teilungsfähig.