Schenkungssteuer / Schenkung teilen

2 Antworten

Oder wie schauts aus dass ich davon den Freibetrag in Höhe von 20000€ erhalte und meine Frau (Schwägerin der Schwester) die restlichen 6000€ erhält?

Das sind zwei gesonderte Personen mit gesondertem Freibetrag. Das geht also und da spielt die 10-Jahresfrist keine Rolle. Dringend warnen möchte ich davor, dass Deine Frau ihre 6000 Euro sofort an Dich weiter zahlt denn das könnte als Kettenschenkung verstanden werden. Außerdem wäre ich vorsichtig, wenn das Geld auf ein Gemeinschaftskonto von Euch fließt.

Dringend warnen möchte ich davor, dass Deine Frau ihre 6000 Euro sofort an Dich weiter zahlt denn das könnte als Kettenschenkung verstanden werden.

Ganz sicher? Wir hatten das Thema wohl schon einmal:

http://www.stb-web.de/news/article.php/id/4950

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@gammoncrack

Ich bin mir immer sicher, es sei denn, ich bin mir unsicher, dann bin ich mir nicht sicher. Hier bin ich mir sicher, ob ich mir unsicher bin.

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Die Version 20.000,- Du und 6.000,- Deine Ehefrau geht.

die Version 2013/ 2014 geht nicht, denn den Freibetrag gibt es alle 10 Jahre neu.

Also das wären dann 2013 + 2023.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986