Grundsicherung, Abzug der Betriebsrente?

5 Antworten

Hallo,

das du die Rente nicht sofort angegeben hast, war natürlich ein Fehler, ob unbeabsichtigt oder beabsichtigt ! 

Ein kleiner Lichtblick könnte für dich künftig das Betriebsrentenstärkungsgesetz sein, welches allerdings erst zum 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Es wurde am 1. Juni 2017 im Bundestag verabschiedet. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat zu. 

Darin heißt es u.a.

" Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung........"

dazu nähere Details:

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-21-betriebsrente-wird-attraktiver.html

Wenzl 
Fragesteller
 24.07.2017, 09:13

Danke für Ihre Antwort, leider tritt dieses Gesetz erst 2018 in Kraft, ich bräuchte aber jetzt ein Hilfe.

Gruß

Wenzl

0
Wenzl 
Fragesteller
 24.07.2017, 10:40

Danke für Ihre Antwort! Leider tritt dies erst 2018 in Kraft!

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Gaenseliesel  24.07.2017, 11:07
@Wenzl

schon klar, richtige Antworten kamen ja schon......deshalb,  

" Ein kleiner Lichtblick könnte für dich künftig ......." 

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cyracus  25.07.2017, 05:49

Ach, ist schon verabschiedet - dann ist das ja keine Zukunftsmusik (wie ich in meiner Antwort schreibe), sondern ein schönes Konzert.

Wetten, darauf ruhen sich die Politiker wieder aus, so als hätten ALLE Grundsicherungsbezieher nach SGB XII diese (volle) Summe zusätzlich zur Verfügung, und damit darf der Regelsatz ruhig weiter so künstlich kleingerechnet bleiben ... so wie sie sich auch auf die Existenz der Tafeln ausruhen ("können ja zur Tafel gehen", schwadronieren ja tatsächlich einige Politiker).

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Wenzl 
Fragesteller
 25.07.2017, 09:06
@cyracus

Vielen Dank für Ihre Mühe und Nachricht! Könnte ich eine Chance haben, dass einbehalte Geld von der Betriebshaftpflicht wieder zurück zu bekommen? Kann es sein, dass ich dann die 70,--€ wo die Grundsicherung einbehält wieder monatlich zu bekommen? Ich bin einfach überfordert mit den ganzen Berichten. LG  Wenzl

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Gaenseliesel  25.07.2017, 10:04
@Wenzl

Hi Wenzl, mit einer Rückzahlung rechne vorerst besser mal nicht. Ich denke es wird eine Stichtagregelung werden, also ab Termin 01.01.18 ! 

Bleib trotzdem vorsichtshalber am Ball und warte etwaige Durchführungsbestimmungen ab. Ich bin darin aber eher pessimistisch. 

Gruß  ! 

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Natürlich zählt eine Betriebsrente zu den Einnahmen, die dann, wenn man Grundsicherung bekommt, abgezogen werden. Alles andere wäre ungerecht.

Trotzdem läuft da was falsch. Warum hast du so wenig zum Leben und warum musst du die Operation selbst bezahlen? Lass dich beraten.

Wenzl 
Fragesteller
 24.07.2017, 09:02

Die Krankenkasse bezahlt nur 140,--€ dazu. Ich habe so wenig zum Leben, da mir monatlich 70,--€  von der Grundsicherung abgezogen wird. Die Auszahlung  der Betriebsrente wird mir monatl. auf 3 Jahre abgezogen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß

Wenzl

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cyracus  25.07.2017, 05:51

Alles andere wäre ungerecht.

Lies @Primus antwort.

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Rat2010  25.07.2017, 09:08
@cyracus

Primus hat nicht geantwortet oder es ist gelöscht worden.

Du gehst scheinbar davon aus, dass die Politiker um ihre Wähler zu ärgern die Grundsicherung klein halten.

Problem ist aber, dass die, die ohne Umlagen vom Staat auskommen wenigstens ähnlich gut gestellt werden sollen wie die, die Umlagen bekommen. Das und ich denke vor allem das deckelt die Grundsicherung.

Eigene Altersvorsorge in gewissem Umfang nicht anzurechnen ist ein richtiger Schritt, soll aber verschiedene Klassen von Grundsicherungsbeziehnern schaffen denn natürlich soll es dem, der etwas für seine Altersvorsorge gemacht hat besser gehen.

Versetze dich in die Lage derer, die es zum Teil mühsam schaffen, ohne Grundsicherung über die Runden zu kommen und du verstehst, dass demjenigen, der das nicht schafft und der auch nichts für das Alter zurückgelegt hat, weniger bleiben sollte. 

Nebenbei: schon mal ausgerechnet, was die Änderungen für junge Frauen (egal ob mit oder ohne Partner/Ehemann und unabhängig von ihm) bedeutet, die wegen Kindern nicht voll arbeiten können? Für 60 € im Jahr gibt der Staat 175 € Grundzulage und 300 € je Kindergeld-Kind im Jahr drauf. Bei zwei Kindern bekommt die Frau für 60 € Eigenbeitrag - jedenfalls 18 und bis zu 25 Jahre 775 € vom Staat (Rechnung bis 20.875 € eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen), die dann, wenn das Leben anders kommt, ihre Grundsicherung um bis zu 202 € (und die kommen auch wenigstens raus) erhöhen.

Ich frage mich, wer beraten hat, wenn irgendeine nicht voll berufstätige Mutter das nicht macht!

Nebenbei gibt es auch ganz ausgezeichnete vollkommen flexible Fondsprodukte ohne einmalige oder auf die ersten fünf Jahre verteilte Abschlusskosten und ohne Abschlußkosten auf die Zulagen. Du scheinst in dem Bereich der Hilfe tätig zu sein. Denke darüber nach!

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Wenzl 
Fragesteller
 25.07.2017, 09:30
@Rat2010

Ich bin 67 Jahre und bekomme zu meiner Rente von 400,--€ Grundsicherung dazu, diese beträgt 373,--€, davon wird 70,--€ abgezogen, wegen meiner Auszahlung der Betriebsrente auf einmal Jan. 2016, 2.700,--€, da ich schlecht sehe, habe ich die Klauseln nicht gelesen, habe es zu spät gemeldet. Muss jetzt 3 Jahre mit dem Abzug von 70,--€ zurecht kommen. Miete 490,--€, gesundheitlich muss ich auch öfters zum Arzt (kostet auch Fahrtkosten), meine Augen OP muss ich selber bezahlen, da ich ja noch nicht blind bin, ich habe fast keinen Sinn mehr am Leben.  Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe.   MFG Wenzl

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Gaenseliesel  25.07.2017, 10:18
@Wenzl

Wenzl,

wie schon oben geschrieben, zurück gibt es wohl eher nichts aber ......

stell im Dezember 17 einfach einen entsprechenden Antrag betr. zukünftiger Zahlungen und beruf dich dabei auf o.g. Gesetzeslage. 

Wie heißt es doch so schön: 

"wer es versucht kann verlieren, wer es gar nicht erst versucht, hat schon verloren " !

Ich wünsche dir Glück !  Gruß 

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cyracus  25.07.2017, 22:28
@Rat2010

Primus hat nicht geantwortet oder es ist gelöscht worden.

Ja, richtig, sorry, es war @Gaenseliesel - lies doch mal ihre Antwort. Damit erübrigen sich Deine diesbezüglichen Ausführungen.

Was die politischen Ansichten angeht, darauf gehe ich nicht ein. Denn all das muss ja auch der Fragesteller lesen, der damit sowieso große Schwierigkeiten hat. Das erspare ich ihm.

Das Abdriften zu Partner / Familie / Kind gehört hier gar nicht zum Thema. Bitte geh hierauf nicht weiter ein.

Weil der Fragesteller schlecht lesen kann und sowieso ziemlich fertig ist, ist es wichtig, den Focus auf ihn zu halten.

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Hallo,

hier ist als Betrag ein Maximum der Aufrechnung von 5% der laufenden Grundsicherung angegeben:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/44b.html

Ich würde das Sozialamt schriftlich auf diesen Paragraphen hinweisen und eine Reduzierung des monatlichen Betrages von 70 Euro beantragen.

Ich bin aber kein Experte für Grundsicherung. Ggf. kommen noch genauere Antworten.

Mit welcher Begründung zahlt die Krankenkasse nur 140 Euro Zuschuss? Ist es eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW


cyracus  25.07.2017, 05:42

@Wenzl, lass Dich auch diesbezüglich bei der Sozialberatung beraten.

Und wenn Du dies dann im Grundsicherungsamt klären willst, geh mit einem Ämterlotsen hin.

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Wieso musst Du die OP selbst bezahlen? - Lies dies:

Katarakt Operationen
https://www.augen-arzt-berlin.de/kostenerstattung-katarakt-operation/

Oder bist Du nicht gesetzlich krankenversichert?

Wie Dir schon geantwortet, wird die Betriebsrente angerechnet. - Weil nun die Wahl vor der Tür steht, und die Parteien sich überbieten in den Wohltaten, die sie (angeblich) dem Volk angedeihen lassen wollen, steht ja im Gespräch, dass / ob privat angesparte Zusatzrenten zum Teil anrechnungsfrei bleiben sollen. Soweit ich gelesen habe, gehört die Betriebsrente dazu.

Weil dies Zukunftsmusik ist (die bestenfalls nach der Wahl auch erklingt), nützt es Dir im Moment nichts.

Das wenige Geld, das Dir nach Abzug Deiner festen Kosten zur Verfügung steht, ist leider "normal" für diejenigen, die von Sozialtransfer leben. Dass dies der Wille unserer regierenden Politiker ist, darüber können wir den Kopf schütteln ... das magere Konto füllt sich dadurch aber ja leider nicht.

.

Vielleicht gibt es ja irgendwo soziale Töpfe, von denen Sozialberatungen wissen, oder man weiß anderen guten Rat für Dich. - Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

.

Möglicherweise wäre es Dir bei einigen Terminen bei Behörden oder behördenähnlichen Institutionen (wie Bank, Krankenkasse) hilfreich und beruhigend, wenn Du einen Beistand, auch Ämterlotse genannt, an Deiner Seite hast.  (dazu gleich mehr).

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und
ALG 2 / Hartz IV), Aufstockern und Grundsicherungsbeziehern reingebe -
Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

cyracus  25.07.2017, 05:39

Der Regelsatz für den Lebensunterhalt ist ja eng bemessen, ja von den
Politikern gewollt sehr klein-gerechnet, und es ist nicht leicht, damit
auszukommen.

Um Kontrolle über Deine Ausgaben zu haben, führe ein Kassenbuch /
Haushaltsbuch
. Im Internet werden verschiedene kostenlose angeboten,
die Du Dir runterladen kannst. - Ich finde dieses sehr gut:

korAccount
http://www.chip.de/downloads/korAccount_46834043.html

Trage zu Beginn des Monats in Dein Konto "Bankkonto" alles ein, was
im Laufe des Monats zu zahlen ist / abgebucht wird wie Miete, Strom,
Kreditraten ... Praktisch ist dabei, als Datum den 30. des Monats zu setzen,
und immer dann, wenn der Betrag auf dem Bankbeleg ist, das Datum in das
richtige zu ändern.
(Im Dauerauftrag: 1. des Monats, damit der Dauerauftrag zu Beginn des
Monats ausgeführt wird, dann im Konto Datum auf den 30. setzen und
später das Datum an das im Kontoauszug anpassen.)

So weißt Du schon am Anfang des Monats, wieviel Du überhaupt zur
Verfügung hast.

Zum Verbuchen richte Dir Konten ein wie

     • Bankkonto
     • Bargeld
     • Ernährung
     • Freude (hier kommt auch rein die Tafel Schokolade,
        das Bierchen, Espresso, Kino, der Teddy für Dich ...)

     • Haushalt
     • Geschenke
     • Sonstiges
     • X

     Es ist empfehlenswert, dass Du Dir einen Ordner einrichtest
     auf einer Partition, Festplatte oder zum Beispiel USB-Stick,
     auf der nicht Dein Betriebssystem (meistens C) eingerichtet
     ist, so wie Du es auch mit Deinen anderen persönlichen Dateien
     machst. So hast Du Dein Kassenbuch auch dann aktuell, falls Du
     Dein Betriebssystem mal zurücksetzen oder neu aufsetzen musst.

     Mit diesem Kassenbuch kannst Du Ein- und Ausgabe-Buchungen
     oder Umbuchungen vornehmen. Miete und Strom zum Beispiel ist
     eine Ausgabe-Buchung, Gehalt eine Einnahme-Buchung.

Wenn Du etwas bar bezahlst, gibst Du das als Umbuchung rein hin zu
Ernährung, Freude, Haushalt, Geschenke oder Sonstiges.

Am letzten Tag des Monats mach eine Zeile "Abrechnung" in den Kategorien

     • Ernährung
     • Freude
     • Haushalt
     • Geschenke
     • Sonstiges

und verbuche die aufgelaufene Summe, als wäre es dort ein Ausgang. Dann
steht dort als Summe wieder 0,00. - Auf diese Weise hast Du im Laufe des
Monats immer den Überblick, was Du im aktuellen Monat in den Kategorien
schon ausgegeben hast.

So theoretisch erklärt scheint das vielleicht verwirrend, hast Du aber erstmal
das Haushaltsbuch eingerichtet, ist alles super deutlich. - Du siehst dann
auch, wenn Du dort „Optionen“ anklickst, was Du da löschen oder hinzufügen
willst (ich hab das meiste da rausgeschmissen, weil ich das nicht brauche …
naja, siehst Du dann ja).

Eine Schwachstelle habe ich bemerkt:
Wird eine Umbuchung (z.B. von Bargeld hin zu Essen) gelöscht, muss im
Gegenkonto geprüft werden, ob auch dort die Buchung entfernt worden ist.

Ich hoffe, das hab ich gut nachvollziehbar erklärt.

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Wenzl 
Fragesteller
 25.07.2017, 09:19

Vielen Dank für Ihre Antwort, es ist sehr nett von Ihnen mir soviel Vorschläge zu unterbreiten, leider bin ich ein wenig überfordert, ich kann mich fast nicht mehr konzentrieren, ich nervlich so fertig, weil ich dies alles für so ungerecht halte. Ich versuche Ihre Vorschläge nochmals in Ruhe durch zu lesen. LG  Wenzl

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cyracus  25.07.2017, 10:12
@Wenzl

Du kannst mich ruhig duzen - wir duzen uns hier alle, was ich sehr angenehm finde.

Lass Dir Zeit. Du musst ja nicht alles in "paar Minuten" erfassen.

Einerseits können wir froh sein, dass es bei uns überhaupt die verschiedenen Not-Hilfen wie Grundsicherung gibt, es gibt ja Länder, in denen es überhaupt nichts derartiges gibt. - Gleichzeitig ist es empörend, wie die regierenden Politiker willentlich dafür sorgen, wie für die Ärmsten im Land Freiheit und Geldmittel eingeschränkt werden - und die Justiz spielt dieses unwürdige Spiel auch noch mit.

Der erste Schritt für Dich ist wohl, nach "Soziaberatung" zu googeln und einen Termin zu vereinbaren.

Wenn Du magst, berichte uns gern, was dabei herausgekommen ist.

Achte darauf, dass Du genug Wasser trinkst. Das ist gut für Körper und Nerven.

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Hallo,

Grundsicherung bei Altersrente vom Sozialamt?

Oder Grundsicherung für Arbeitslose vom Jobcenter?

kl. Betriebrente, die ich voll ausbezahlt bekam

Wie hoch war die Auszahlung? Wann?

Gruß

RHW

Wenzl 
Fragesteller
 24.07.2017, 08:58

Die Auszahlung war Januar 2016 und betrug 2.700,--€, die Grundsicherung bekomme ich vom Sozialamt. Danke für die Nachricht!

Gruß

R. Wenzl

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cyracus  25.07.2017, 05:54
@Wenzl

@Wenzl, es gibt ja verschiedene Arten von Grundsicherung:
     Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV
     Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsunfähigkeit
     Sozialhilfe

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben. Intuitiv haben einige hier wohl an Grundsicherung im Alter gedacht (ich auch).

0
Wenzl 
Fragesteller
 25.07.2017, 09:09
@cyracus

Ich bekomme Grundsicherung im Alter bin 67 Jahre alt, vorher habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.  Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe.  LG Wenzl

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