GGrundsicherung mit Freunden zusammenziehen?
Guten Tag, habe mal eine Frage ich bekomme Grundsicherung 100 Schwerbehinderung, mein Freund wollte jetzt zu mir ziehen, er Arbeitet bekommt 1500 1800 Euro, bekomme ich dann weiterhin meine Grundsicherung?
1 Antwort
Das erste Jahr wäre Zusammenleben auf Probe, wobei Deine Anspüche an die Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bestehen bleiben. Bedeutet - Du bekämest während dieses Jahres einen prozentualen Mietanteil und den Regelsatz.
Danach würdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft Betrachtet werden und er müsste für Deinen Bedarf mit seinem Gehalt ( bis auf einen Freibetrag ) einstehen.
Desweiteren müsstest Du folgend wegen Deiner 100 %igem GdB dauerhaft Anspruch auf Kindergeld wie auch auf kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung haben:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/gkv.php
Ohne Altersbegrenzung mitversichert sind Kinder mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Voraussetzung dafür ist: Die Kinder können sich nicht selbst versorgen, zum Beispiel weil sie wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten können.
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/kindergeld-fuer-erwachsene-kinder-mit-behinderung
Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld
Die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Der junge Mensch ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, seinen Lebensbedarf selbst zu erwirtschaften.