GGrundsicherung mit Freunden zusammenziehen?

1 Antwort

Das erste Jahr wäre Zusammenleben auf Probe, wobei Deine Anspüche an die Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bestehen bleiben. Bedeutet - Du bekämest während dieses Jahres einen prozentualen Mietanteil und den Regelsatz.

Danach würdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft Betrachtet werden und er müsste für Deinen Bedarf mit seinem Gehalt ( bis auf einen Freibetrag ) einstehen.

Desweiteren müsstest Du folgend wegen Deiner 100 %igem GdB dauerhaft Anspruch auf Kindergeld wie auch auf kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung haben:

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/gkv.php

Ohne Altersbegrenzung mitversichert sind Kinder mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Voraussetzung dafür ist: Die Kinder können sich nicht selbst versorgen, zum Beispiel weil sie wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten können.

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/kindergeld-fuer-erwachsene-kinder-mit-behinderung

Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld

Die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Der junge Mensch ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, seinen Lebensbedarf selbst zu erwirtschaften.